Sachbearbeitung (w, m d) im Aufgabenbereich Personal und Organisation - Lehrerpersonalangelegenheiten - Duisburg Vollzeit/Teilzeit/Ausbildung Stadt Duisburg
Adolf-Reichwein-Schule
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Ihre Aufgaben
Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin/den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen für die Besetzung von Stellen an Schulen auf den Internetseiten des Hessischen Kultusministeriums und dem Erlass vom 15. Dezember 2021, II.4 – 634.000.004143 (ABl. 01/22 S. 2 ff) (Einstellungsverfahren in den Hessischen Schuldienst).
Die Einstellung erfolgt auf Grundlage des Erlasses des HKM zum Einsatz der mobilen Vertretungsreserve (MVR) in Hessen vom 17.5.2013. Der Einsatz ist zeitlich befristet auf zwei Jahre.
Bei Bewährung erfolgt im Anschluss die Übernahme in den Regelunterricht an einer Schule im Aufsichtsbereich des Staatlichen Schulamts für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis.
Die Lehrkräfte der mobilen Vertretungsreserve übernehmen die Vertretung von langfristig und in Ausnahmefällen auch kurzfristig absenten Lehrkräften an verschiedenen Schulen im gesamten Schulaufsichtsbereich des Staatlichen Schulamts für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis. Um die Funktionsfähigkeit dieser Maßnahme gewährleisten zu können, ist ein vorheriger Wechsel in den Regelunterricht nicht möglich.
Unsere Anforderungen
Für die zu besetzende Stelle wird/werden zwingend vorausgesetzt:
Allgemeine Hinweise
Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechend Ziffer 1.9 des Erlasses Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021, II.4 – 634.000.004143 (ABl. 01/22 S. 2 ff), Bewerber, die die Erste und die Zweite Staatsprüfung nicht in Hessen abgelegt haben, ihrer Bewerbung eine Gleichstellungsbescheinigung der Zentralstelle Personal-Management (ZPM) beim Staatlichen Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt, Rheinstraße 95, 64295 Darmstadt bzw. zumindest einen Nachweis über die Beantragung dieser Bescheinigung beifügen müssen.
Die Gleichstellungsbescheinigung ist im letzteren Falle schnellstmöglich nachzureichen.
Wir bitten Sie, das elektronische Bewerbungsverfahren zu nutzen und von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail abzusehen. Die Bewerbungsunterlagen laden Sie bitte innerhalb des Bewerbungsvorganges hoch.
Sollten dennoch Bewerbungen auf dem Postweg bei uns eingehen, werden diese nach Abschluss des Verfahrens aus Gründen des Verwaltungsaufwandes und der damit verbundenen Kosten nicht zurückgeschickt, es sei denn der Bewerbung lag ein ausreichend frankierter Rückumschlag bei.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
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