Sachbearbeiter/in für die Untere Naturschutzbehörde in Deutschland bei Rhein Erft Kreis
Sachbearbeiter/in für die Untere Naturschutzbehörde (m/w/d) in Deutschland bei Rhein Erft Kreis
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Amt für Kreisentwicklung, Ökologie und Klimafolgenanpassung, eine/einen
Sachbearbeiter/in für die Untere Naturschutzbehörde (m/w/d)
Arbeitsbeginn:
Nächstmöglicher Zeitpunkt
Beschäftigungsdauer:
Unbefristet
Arbeitszeit:
Vollzeit
Laufbahn:
Gehobener Dienst
Entgeltgruppe:
EG 11 + Zulage zur EG 12 TVöD VKA
Dienstort:
Bergheim
Bewerbungsfrist:
25.02.2024
Der Rhein-Erft-Kreis ist ein Kreis mit 10 Kommunen im Westen Nordrhein-Westfalens im Regierungsbezirk Köln. Er bietet als einer der größten Arbeitgeber in der Region eine Vielzahl an unterschiedlichen Berufsfeldern und Einstiegsmöglichkeiten in den öffentlichen Dienst.
Weitere Informationen zur Stellenausschreibung.
Ihre Aufgaben
- Ganzheitliche Bearbeitung aller Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde im unmittelbaren Kontakt mit den Antragstellenden, Bürgerinnen und Bürgern sowie den jeweils zuständigen Behörden,
- Bearbeitung von Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde bei Planungs- und Genehmigungsverfahren Dritter
- Bearbeitung von Anträgen im unmittelbaren Zuständigkeitsbereich der Unteren Naturschutzbehörde bei der Erteilung von naturschutzrechtlichen Befreiungen, Ausnahmen und Genehmigungen, sowie insbesondere im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und des Artenschutzes,
- Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landesnaturschutzgesetzes NRW sowie der unmittelbar geltenden europarechtlichen Vorschriften
- Bearbeitung von Meldungen, Anfragen und Beschwerden, interdisziplinäre Zusammenarbeit mit den Fachämtern der Städte und Behörden
- Zusammenarbeit mit dem Naturschutzbeirat, den Naturschutzverbänden und der Naturschutzwacht, Entwurf von Vorlagen für den Kreistag und den Naturschutzbeirat
Das bringen Sie mit
- Abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium (Diplom-, Master- oder Bachelorabschluss) der Fachrichtung Landespflege, Landschaftsökologie oder eines vergleichbaren Studienganges
- Fachkenntnisse in den Bereichen Ökologie, Biologie und Landschaftsplanung sowie zu planungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten
- Kenntnisse zum Inhalt und der Anwendung von Umweltverträglichkeitsprüfungen, Umweltprüfungen, landschaftspflegerischer Begleitpläne, FFH-Verträglichkeitsprüfungen, Artenschutzprüfungen und, Landschaftsplänen sind vorteilhaft
- Hohes Maß an kommunikativen und sozialen Kompetenzen sowie eigenständig und termingerechte Arbeitsorganisation
- Sicherer Umgang mit Office-Anwendungen, Grundkenntnisse im Umgang mit Datenbanken und GIS-Anwendungen, Bereitschaft zur Aneignung fachspezifischer EDV-Programme
- Aufgrund der Tätigkeit im Außendienst ist der Führerschein Klasse B erforderlich
- Berufs- und Verwaltungserfahrung im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege ist vorteilhaft
Das bieten wir Ihnen
Der Rhein-Erft-Kreis arbeitet stetig an der Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit.
Es wurden bereits vielfältige Angebote zur Attraktivitätssteigerung geschaffen:
- Gleitende Arbeitszeit
- Möglichkeit der Heimarbeit
- Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge mit Arbeitgeberanteil und Entgeltumwandlung für Tarifbeschäftigte nach den jeweils geltenden tariflichen Bestimmungen
- Betriebliches Gesundheitsmanagement (z.B. vergünstigte Firmenfitness-Angebote – Urban Sports Club)
- Eigener Betriebskindergarten
- Vielfältige Fortbildungs- und Personalentwicklungsmaßnahmen
- Kostenfreie Parkplätze und eine Kantine
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Krisensichere Arbeitsplätze
Allgemeine Grundsätze
Die Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet, jedoch muss die Bereitschaft bestehen, die Arbeitszeit den dienstlichen Belangen anzupassen.
Der Rhein-Erft-Kreis fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern nach dem Gleichstellungsgesetz und dem Gleichstellungsplan des Rhein-Erft-Kreises. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen oder die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes bereits erfüllt sind.
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Bewerbungsunterlagen, die als unverschlüsselte E-Mail übersandt werden, sind auf diesem Weg gegen unbefugte Kenntnisnahme oder Veränderung nicht geschützt. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und nach Abschluss des Auswahl