Für die Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
Direktion Kriminalität, Kriminalinspektion 2, Kriminalkommissariat 24, Dienstort Iserlohn,
suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt mindestens eine/einen
Die Stelle ist in Vollzeit unbefristet zu besetzen.
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Bei Vorliegen der tarifrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 der Entgeltordnung zum TV-L vorgesehen.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden und 50 Minuten.
Die Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis ist eine Landratsbehörde in Südwestfalen mit enger räumlicher Anbindung an das Ruhrgebiet. Rund 780 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sorgen für die Sicherheit von nahezu 406.800 Einwohnern. Der Märkische Kreis umfasst ein Gebiet von 1.061 km² und verfügt über zehn Wachstandorte.
Leiter der Behörde ist der Landrat des Märkischen Kreises. Diesem unmittelbar nachgeordnet ist für den Polizeibereich der Abteilungsleiter Polizei, dem der Leitungsstab und die vier Direktionen Zentrale Aufgaben, Gefahrenabwehr/Einsatz, Kriminalität und Verkehr unterstellt sind. Weitere Informationen zu unserer Behörde finden Sie unter: https://maerkischer-kreis.polizei.nrw/ .
Zentrale direktionsübergreifende Erfassung und Verwaltung von Vorgängen aus den Dienststellen im Vorgangsbearbeitungssystem:
- zentrales Austragen der Vorgänge
- Kontrolle und Bearbeitung von Selbsteintrittsmeldungen
- Eintragen / Erfassen sämtlicher Anzeigen, auch Online-Anzeigen
- Eintragen und Erfassen weiterer, nicht durch Polizeibeamte/-beamtinnen gefertigte Anzeigen wie z.B. Ladendiebstahlsanzeigen und Anzeigen wegen Tankbetrug
- Beantwortung von Anfragen / Auskünften für Rechtsanwaltskanzleien, Versicherungen, Firmen, Privatpersonen, Behörden
- Bearbeitung von Rechtshilfeersuchen und Aufenthaltsermittlungen
Unterstützung bei der Vorgangsverwaltung und -bearbeitung
- Verwaltungsfachangestellter (bzw. Abschluss des Angestelltenlehrganges I) (m/w/d) oder
- Bankkaufmann (m/w/d) oder
- Justizfachangestellter (m/w/d) oder
- Steuerfachangestellter (m/w/d) oder
- Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter (m/w/d) oder
- Kaufmann für Bürokommunikation bzw. Büromanagement (m/w/d) oder
- Industriekaufmann (m/w/d) oder
Regierungsbeschäftigter (m/w/d) in einem Arbeitsverhältnis nach TV-L
Vorverwendung in der öffentlichen Verwaltung, vorzugsweise im Bereich der Polizei
- Verschwiegenheit
- Eigeninitiative, Verantwortungsgefühl und Selbständigkeit
- Organisations- und Planungsfähigkeit
- Teamfähigkeit
- gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
- Einsatzbereitschaft und Flexibilität
Fortbildungsbereitschaft
- eintragsfreies Führungszeugnis (das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde ist im Falle der beabsichtigten Einstellung zu beantragen und einzureichen)
Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
Sollten Sie die formalen Voraussetzungen nicht erfüllen oder diese nicht nachweisen, kann Ihre Bewerbung für das weitere Auswahlverfahren leider nicht berücksichtigt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Vorliegen gerichtlicher Vorstrafen sowie anhängige Straf- bzw. Ermittlungsverfahren zum Ausschluss vom Bewerbungsverfahren führen kann.
Die Stelle erfordert die Bereitschaft, Dienst auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten zu leisten, bei besonderen Einsatzlagen auch an Wochenenden.
Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Die Stelleninhaber (m/w/d) müssen sich einen Arbeitsplatz mit entsprechenden Arbeitszeitmodellen teilen.
Wir begrüßen Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Wir wertschätzen Vielfalt.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes und unter Berücksichtigung der Regelungen im Gleichstellungsplan bevorzugt berücksichtigt.
Ebenso freuen wir uns über Interessenbekundungen von schwerbehinderten Menschen und gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 des Sozial