Bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal ist eine befristete Stelle als Justizhelfer(in) der Entgeltgruppe 4 TV-L zu besetzen.
Die Ausschreibung richtet sich in gleicher Weise an Frauen und Männer.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Frauen werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Ebenfalls ausdrücklich erwünscht sind Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellte im Sinne des § 2 SGB IX.
Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Die Einstellung erfolgt als Justizhelfer(in) in der Entgeltgruppe 4 TV-L, zunächst befristet für ein Jahr.
Die unbefristete Übernahme des Arbeitsverhältnisses wird langfristig angestrebt.
Das monatliche Anfangsgehalt beträgt im Regelfall 2.500,70 € brutto (Stand: 1. Januar 2024). Gemäß der Tarifvereinigung vom 09.12.2023 steigt das Gehalt zum 01.02.2025 um 5,5%. Ab dem 01.02.2024 werden monatliche Zahlungen von zusätzlichen 200€ erfolgen.
Nach erfolgreichem Abschluss eines mindestens zehnwöchigen Ausbildungslehrgangs im Ausbildungszentrum der Justiz NRW (Nebenstelle Monschau) und einer Dienstzeit von mindestens achtzehn Monaten ist die spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis beabsichtigt, sofern die beamtenrechtlichen und sonstigen Voraussetzungen für eine solche Übernahme vorliegen.
Da die Altersgrenze für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe bei 42 Jahren (Schwerbehinderte: bei 45 Jahren) liegt und zuvor eine Bewährung im Beschäftigtenverhältnis nach dem TV-L sowie ein erfolgreicher Abschluss des Ausbildungslehrgangs im Ausbildungszentrum der Justiz NRW (Nebenstelle Monschau) erforderlich ist, soll die Bewerberin / der Bewerber bei der Einstellung nicht älter als 40 Jahre sein (Schwerbehinderte: nicht älter als 43 Jahre).
Die ausgeschriebene Stelle soll in Vollzeit besetzt werden.
Der Einsatz erfolgt nach der am 1. April 2015 in Kraft getretenen Dienstordnung für den Justizwachtmeisterdienst.
- Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Justizgebäuden
- Zu- und Abtragedienst; Transport von teilweise auch umfangreichen Akten und Schriftgut
- Postbearbeitung und Poststellenverwaltung (Präsentation, Sortierung und Verteilung der eingehenden Post; Postversand)
- Fertigung von Ablichtungen
- Mithilfe bei hausinternen Umzügen sowie der Aktenaussonderung nebst Aktenvernichtung
- Mitarbeit im Pfortendienst und der Telefonzentrale
- Archivverwaltung/Verwaltung des Aktenkellers
- Mitwirkung in der Asservatenverwaltung
- Erledigung von Hausdienstgeschäften
- allgemeine Botentätigkeiten und Fahrdiensttätigkeiten
- Erledigung von Aufgaben nach Einzelzuweisung durch die Geschäftsleitung bzw. den Leiter der Wachtmeisterei
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die über den Link: http://lv.justiz.nrw.de/Bibliothek/verwaltungsvorschr/jvv/suche/index.php?action=suche&v_id=1109&suchbegriff=dienstordnung abrufbare aktuelle Dienstordnung für den Justizwachtmeisterdienst Bezug genommen.
Sicherheits- und Ordnungsaufgaben erfordern neben der beamtenrechtlich erforderlichen uneingeschränkten gesundheitlichen Eignung ein hohes Maß an körperlicher Fitness. Neben einem sicheren Auftreten und Durchsetzungsfähigkeit werden zudem Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit erwartet. Die Bewerberin/der Bewerber muss über den Führerschein der Klasse B verfügen; Grundkenntnisse im Umgang mit dem PC (Office-Anwendungen) sollten vorhanden sein.
Ein erfolgreicher Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand bilden die Mindestanforderung an einen Schulabschluss. Daneben ist eine abgeschlossene Berufsausbildung wünschenswert.
- die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Art.116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, besitzen,
- Gewähr dafür bieten, dass sie/er jederzeit für die freiheitlich demokrat