Die Einstellung soll zum nächst möglichen Termin erfolgen.
Die Ausschreibung richtet ausdrücklich an Menschen jeglicher geschlechtlicher Identität sowie ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Frauen werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen ferner bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ausdrücklich erwünscht.
Ihre Aufgaben als Justizhelfer (m/w/d) auf einen Blick:
- Sie übernehmen vielfältige und abwechslungsreiche Aufgaben. Jede Auskunft, die Sie geben, jede Akte, die Sie bewegen, hat auch Einfluss auf das Leben eines Menschen.
- Sie unterstützen das Gericht beim Aktentransport innerhalb des Hauses und sorgen dafür, dass Posteingang und Postausgang sowie der Postaustausch zwischen Justizbehörden und nach außen reibungslos funktionieren.
- Sie kontrollieren den Zutritt zu den Justizgebäuden, sichern Termine und Sitzungen und führen ggf. Parteien in den Gerichtssaal
- Sie übernehmen oder unterstützen nach Anweisung das Bewachen, Festhalten oder Vorführen einer Person.
- Sie sorgen für Ruhe, Ordnung und Sicherheit bei Gericht. So gewährleisten Sie für alle Beteiligten ein ordentliches und störungsfreies Verfahren.
- Sie arbeiten fallweise im Büchereidienst mit.
- Auch Hausmeistertätigkeiten, Hausdienstgeschäfte, Mithilfe bei hausinternen Umzügen sowie Fahr- und Pförtnerdienste gehören zu Ihren Aufgaben.
- Routiniert erteilen Sie Auskünfte. Sie packen bei Aktenaussonderung und Aktenvernichtung tatkräftig mit an.
Sie erledigen serviceorientierte Vorbereitungen von Besprechungen und Sitzungen.
Das bieten wir Ihnen:
- Sie werden zunächst als Justizhelfer (m/w/d) eingestellt und nach der Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder bezahlt.
- Das monatliche Anfangsgehalt beträgt 2.500,70 EUR brutto (Stand: Dezember 2022).
- Die Einstellung erfolgt zunächst befristet, jedoch mit dem Ziel der Verlängerung.
- Die Übernahme in ein Beamtenverhältnis nach einem erfolgreichen Ausbildungslehrgang und einer Dienstzeit von mindestens 18 Monaten - als Justizwachtmeisterin oder Justizwachtmeister ist nicht ausgeschlossen.
Wir arbeiten in einem großen, zuverlässigen und gut funktionierenden Team.
Das sollten Sie mitbringen:
- erfolgreicher Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand,
- möglichst eine abgeschlossene Berufsausbildung,
- wünschenswerterweise Erfahrungen im Bewachungsgewerbe,
- Teamfähigkeit und hohe Einsatzbereitschaft
- Verantwortungsbewusstsein und Einsatzbereitschaft
- Belastbarkeit auch in Stress-Situationen
- selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
- sicheres Auftreten und Durchsetzungsfähigkeit
- Bereitschaft und Fähigkeit zur Einarbeitung in neue Aufgabenfelder
- Grundkenntnisse im Umgang mit dem PC (Office-Anwendungen
- angemessene mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit in deutscher Sprache
über eine erforderliche gesundheitliche Eignung und sportliche Fitness verfügen; für Schwerbehinderte bedeutet dies den Nachweis des für den Justizwachtmeister dienst erforderlichen Mindestmaßes körperlicher Rüstigkeit.
Der Nachweis der erforderlichen sportlichen Fitness soll möglichst erfolgen durch
- Vorlage des „Deutschen Sportabzeichens" oder - bei Vorliegen einer Behinderung - des „Deutschen Sportabzeichens für Menschen mit Behinderung", das bei der Bewerbung nicht älter als 1 Jahr sein darf, oder
Bescheinigung über Art und Umfang der sportlichen Aktivitäten (z.B. eines Sportvereins/Sportverbandes).
Soweit dies nicht möglich ist, muss die sportliche Aktivität durch Beifügung einer entsprechenden Beschreibung über Art und Umfang zu den Bewerbungsunterlagen glaubhaft gemacht werden.
Für eine mögliche spätere Verbeamtung müssen Sie auch diese Voraussetzungen erfüllen:
- zum Zeitpunkt der Einstellung regelmäßig mindestens 18 und noch nicht 38 Jahre alt (Schwerbehinderte 41 Jahre alt) - im Hinblick auf § 14 LBG NRW -
- deutsche Staatsangehörigkeit gemäß