Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) wird seit 2008 vom Bund, den Ländern und den Unfallversicherungsträgern im Rahmen der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz (NAK) getragen. Sie werden dabei durch die NAK-Geschäftsstelle (NAKGS) unterstützt. Gemäß der Geschäftsordnung der NAK beteiligen sich die Träger der GDA personell und sachlich an der NAK-Geschäftsstelle. Die NAK-Geschäftsstelle ist bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Berlin angesiedelt.
Die Beteiligung der GDA-Träger (Unfallversicherungsträger und Länder) ist für die NAK-Geschäftsstelle von hoher Bedeutung und steht für Kompetenz durch Vielfalt im Sinne eines zentralen Qualitätsmerkmals. In die Geschäftsstelle Abgeordnete können die GDA-Prozesse an zentraler Stelle begleiten und mitgestalten. Sie stellen ein wichtiges Bindeglied der Länder zur GDA sowie zu den anderen GDA-Trägern dar. Insoweit handelt es sich um eine für den staatlichen Arbeitsschutz zentrale Stelle auf Bundesebene.
Es erfolgt eine Abordnung an die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Berlin bis zum 28.02.2027.
- Beteiligung und Unterstützung der GDA-Prozesse
- Entwicklung von Vorlagen sowie Bereitstellung von Informationen für die Durchführung und Steuerung der GDA-Arbeitsprogramme
- Mitwirkung in den Sitzungen der Arbeitsprogrammgruppen zu den Themen Psychische Belastungen, Muskel-Skelettbelastungen und Krebserzeugende Gefahrstoffe
- Interne und externe Kommunikation mit den relevanten Partnern (z. B. Vorsitzland des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI), LASI-Geschäftsstelle, NAK-Vorsitz) sowie aktive Teilnahme an Veranstaltungen
- Vorbereitung, Organisation und Protokollierung der NAK-Sitzungen und der Steuerungsgruppe sowie nach Bedarf weiterer GDA-Gremien
Erstellung von Texten für das GDA-Portal und sonstige Publikationen, z. B, Newsletter oder Pressemitteilungen
Qualifikation bzw. Befähigung für eine Tätigkeit in der Laufbahngruppe 2.2 des Landes Nordrhein-Westfalen (ehemaliger höherer Dienst), wie z. B. abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom-Universität, Master) u. a. der Studiengänge Sozial-, Rechts-, Politikwissen-, Gesundheits-, Natur-, Ingenieurwissenschaften oder gleichwertig.
Darüber hinaus erfüllen Sie folgende fachliche Anforderungen:
- Berufserfahrung auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit sowie Kenntnisse der Strukturen der Arbeitsschutzbehörden der Länder sowie zum Dualen Arbeitsschutzsystem sind von Vorteil
- Ganzheitlicher Blick für Themenstellungen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit
Sie besitzen eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und Sicherheit in Wort und Schrift sowie Präsentationsgeschick und arbeiten gern in einem Team. Wenn Sie Spaß an fachlicher Kommunikation und Organisation haben, kreativ und flexibel auch auf unvorhergesehene Anforderungen reagieren und in Stresssituationen noch ruhig und gelassen bleiben - dann freuen wir uns auf Sie.
Bewerbungen von Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Die Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten wird in besonderer Weise gefördert und es werden deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung begrüßt. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Es wird sich über Bewerbungen von Menschen aller Geschlechter und Nationalitäten gefreut.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen ausschließlich per E-Mail bis zum 08.04.2024 an das E-Mail-Postfach
Bewerbungen_Geschaeftsbereich@mags.nrw.de
mit dem Betreff „NAK“
und versenden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in einer PDF-Datei. Bewerbungen, die Unterlagen erhalten, die in einem virtuellen Speicher (Cloud) hinterlegt sind, werden aus Sicherheitsgründen vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
Für Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Jennifer Wiens (Tel.: 0211/855-4475 ).
Für Fragen zum Aufgabengebiet wenden Sie sich bitte an
- Herrn Dr. Thomas Hoffmann (Vorsitzender des Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (Tel.: 0711/123-2900 ) oder
Frau Monika Büning Leitung der Geschäftsstelle der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz (