Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter im Referat "Grundsatz Pflegeversicherung" in Düsseldorf bei Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales NRW
Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter (w/m/d) im Referat "Grundsatz Pflegeversicherung" in Düsseldorf bei Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales NRW
Wir suchen für das Referat "Grundsatz Pflegeversicherung" im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
eine Sachbearbeiterin bzw. einen Sachbearbeiter (w/m/d).
Das Aufgabengebiet des Referats umfasst im Schwerpunkt die Bearbeitung von grundsätzlichen Fragestellungen zum Pflegeversicherungsrecht, seiner Weiterentwicklung und die Beurteilung von Auswirkungen auf die Landesebene. Gerade in der Pflege muss der Mensch im Mittelpunkt stehen - die Pflegebedürftigen selbst, aber auch ihre Angehörigen und die Pflegekräfte. Sie haben die Möglichkeit mit ihrer Tätigkeit im MAGS NRW das Thema der Pflegeversicherung mitzugestalten.
- Begleitung der Bundesgesetzgebung zur sozialen Pflegeversicherung einschließlich ihrer Weiterentwicklung (Vorbereitung von Beiträgen und Stellungnahmen, Auswertung von Studien, Projekten und Fachbeiträgen)
- Bewertung der Auswirkungen bundesrechtlicher Anforderungen auf Landesebene und konzeptionelle Weiterentwicklung pflegepolitischer Themen)
- Bearbeitung von allgemeinen und grundsätzlichen Angelegenheiten des Rechts der Pflegeversicherung (Leistungs-, Vergütungs- und Vertragsrecht)
- Bewertung und Begleitung von Förderprojekten, Vorbereitung und Unterstützung von Vergabeangelegenheiten des Referats
- Entwicklung und Einordnung von Fördermaßnahmen in der pflege- und altenpolitischen Gesamtstrategie unter Berücksichtigung des Landeshaushalts- und Zuwendungsrechts
- Auswertung von Berichten und Statistiken
- Befähigung für die Laufbahngruppe 2.1, z. B. Abschluss als Diplom-Verwaltungswirt/-in bzw. Bachelor-Abschluss mit Laufbahnbefähigung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst in der kommunalen oder staatlichen Verwaltung
- Abschluss als Verwaltungsfachwirt/-in bzw. Abschluss des Angestelltenlehrgangs II oder Hochschulstudium (Bachelor/FH-Diplom) vorzugsweise in den Bereichen Pflegewissenschaften, Pflegemanagement, Gesundheitswissenschaften, Gesundheitsökonomie, Sozialwissenschaften, Sozialpädagogik/Soziale Arbeit, Gerontologie, Rechtswissenschaften (1. juristisches Staatsexamen)
- Kenntnisse des Rechts der Sozialen Pflegeversicherung (SGB XI) und des allgemeinen Sozialrechts sowie
- Kenntnisse der pflegerischen und pflegeergänzenden Versorgungsstruktur in NRW
Wünschenswert sind Kenntnisse im Haushalts- und Zuwendungsrecht
- Selbstständigkeit, Eigeninitiative und Belastbarkeit
- analytisches und strategisches Denken
- Kommunikations- und Verhandlungs- sowie Organisationsgeschick
- interkulturelle Kompetenz
- Fähigkeit zur Kooperation und Teamarbeit
gute Kenntnisse in Standard-Software-Anwendungen
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten (z. B. Möglichkeit von Teilzeit und Telearbeit, Stundenausgleich durch Gleittage)
- Möglichkeit einer lebensphasengerechten Arbeitszeitgestaltung durch Langzeitarbeitskonten
- Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (U3-Großtagespflege im Ministerium, Angebote zur Kinderferienbetreuung, Beratungsangebote)
- umfassende Fortbildungsangebote zum Erwerb bzw. Ausbau fachlicher und persönlicher Kompetenzen sowie vielfältige Personalentwicklungsmöglichkeiten
- eine unbefristete Einstellung im tariflichen Beschäftigungsverhältnis in Abhängigkeit von der Berufserfahrung bis zur EGr. 11 TV-L
- die grundsätzliche Möglichkeit einer Verbeamtung; es können sich auch Beamtinnen und Beamte bis zur Bes.Gr. A 12 bewerben
- Beförderungsmöglichkeiten bis zur Bes.Gr. A 13 LBesO A NRW bzw. Höhergruppierungsmöglichkeiten bis zur EGr. 12 TV-L
- ein aktives behördliches Gesundheitsmanagement
- gute ÖPNV-Anbindung und Parkmöglichkeiten
für Tarifbeschäftigte „Weihnachtsgeld“ (jährliche Sonderzuwendung), Betriebliche Altersvorsorge mit Arbeitgeberanteil und Möglichkeit der Entgeltumwandlung
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Das Ministerium sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.
Vielfalt und Ch