Küchenhilfskraft , Koblenz in Koblenz bei Bundeswehr
Küchenhilfskraft (m/w/d), Koblenz in Koblenz bei Bundeswehr
Die Bundeswehr garantiert Sicherheit, Souveränität und außenpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland. Darüber hinaus schützt sie die Bürgerinnen und Bürger, unterstützt Verbündete und leistet Amtshilfe bei Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen im Inland. Hierbei unterliegt sie den Entscheidungen des Bundestages, dem deutschen Grundgesetz und dem Völkerrecht.
BESCHÄFTIGUNGSDIENSTSTELLE
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Koblenz
- Sie sind für die Vor- und Zubereitung sowie Portionierung von Lebensmitteln unter Anleitung der Küchenfachkräfte, im Schichtdienst, zuständig.
- Sie führen den Auf- und Abbau der Teilmahlzeiten sowie die Ausgabe der Verpflegung bzw. Überwachung der Entnahme aus der Ausgabe durch und bedienen im Bedarfsfall auch die Kasse.
- Sie sind für die Reinigung und Desinfektion der Küche, der Ausgabe, des Speisesaals sowie aller Gerätschaften und Anbauten (Kühlhäuser) und für die Sortierung und den Abtransport von Nass- und Restmüll zuständig.
- Sie transportieren das Geschirr und sind zuständig für die Beschickung und Bedienung der Spülmaschine und das Verräumen des gereinigten Geschirrs.
- Sie unterstützen bei der täglichen Annahme, Verbringung, Pflege und Verteilung von Lebensmitteln unter Beachtung der gültigen Regelungen (Maßnahmen zur Eigenkontrolle im Bereich der Bundeswehr/ Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) auf Weisung der Küchenbuchhaltung bzw. der Küchenleitung.
- Es sind mehrere Stellen in Kürze zu besetzen.
WAS FÜR SIE ZÄHLT
- Sie werden in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Teilzeit (19,5 Stunden/Woche) eingestellt.
- Sie erwartet ein attraktives Gehalt, bemessen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe E3 erfolgt unter Beachtung des § 12 TVöD im Hinblick auf die tatsächlich auszuübenden Tätigkeiten und der Erfüllung der persönlichen bzw. tariflichen Anforderungen.
- Sie profitieren von einer gezielten Personalentwicklung und einem umfangreichen Fort- und Ausbildungsangebot.
- Sie arbeiten bei einem anerkannten und familienfreundlichen Arbeitgeber in sicheren wirtschaftlichen Verhältnissen.
- Die Bundeswehr fördert die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf beispielsweise
durch die Beschäftigung in Form von mobilem Arbeiten oder Teilzeit. - Die ausgeschriebene Stelle ist teilzeitfähig jedoch aufgrund der Tätigkeiten nicht für mobiles Arbeiten bzw. Arbeiten im Home Office geeignet.
- Sie haben die Möglichkeit, an Angeboten der betrieblichen Gesundheitsförderung teilzunehmen.
WAS FÜR UNS ZÄHLT
- Sie besitzen die Küchentauglichkeit im Sinne der §42, 43 Infektionsschutzgesetz.
- Sie besitzen ein erhöhtes Maß an gesundheitlicher Eignung und körperlicher Belastbarkeit in Form von
-täglichem mehrfachen Heben ohne Hilfsmittel von Lasten bis 20kg,
- wiederholtem Bücken und Strecken,
- Wahrnehmung der Tätigkeiten überwiegend im Stehen,
- Durchführung von Arbeiten unter Zwangshaltung sowie von Arbeiten mit Rotationsbewegung des Kopfes,
- körperliche Belastung durch Arbeiten in Räumen mit unterschiedlichen Temperaturen (-20°C bis +35°C), Lärm, Feuchtigkeit und Geruch,
-Arbeiten mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln,
- im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung kann es zu erhöhter Stressbelastung sowie Arbeiten unter Zeitdruck kommen.
- Sofern Sie nach 1970 geboren sind, verfügen Sie
- über eine Impfdokumentation (z. B. Impfausweis) bzw. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei Ihnen ein nach den Maßgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht
oder
- ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei ihnen eine Immunität gegen Masern vorliegt oder Sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können
oder
- eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen im IfSG genannten Einrichtung darüber, dass ein Nachweis bereits vorgelegen hat
und sind bereit, diese unaufgefordert im Ausschreibungsverfahren vorzulegen.
- Bei dem genannten geplanten Besetzungsdatum bzw. dem genannten Datum zum "Beginn der Tätigkeit" handelt es sich um einen Termin, der sich bedingt durch den Ablauf des Ausschreibungsverfahrens ggf. ändern kann.
- Die Eingruppierung erfolgt unter Beachtung des § 12 TVöD im Hinblick auf die tatsächlich nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten und die Erfüllung der persönlichen bzw. tariflichen Anforderungen.
- Die Bundeswehr fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und begrüßt deshalb