Starte Deine Ausbildung beim Amtsgericht Aachen!
Als Justizfachangestellter (m/w/d) unterstützt Du Gerichte und Staatsanwaltschaften in der Büroorganisation und Verwaltung. Du bist ein nicht wegzudenkender Teil im Büroalltag der Geschäftsstellen!
Während Deiner Ausbildung bei uns zeigen wir Dir alles, damit Du anschließend als Allroundkraft die Verantwortung für vielfältige Aufgaben übernehmen kannst, z.B.:
Die Annahme von Anträgen, das Erteilen von Auskünften und Akteneinsicht, büroorganisatorische Arbeiten, Einhaltung von Fristen, Veranlassung von Veröffentlichungen oder die Beglaubigung von Schriftstücken – Du beantwortest kompetent Anliegen und Fragen jeder Art.
Du bist wichtige Ansprechpartnerin / wichtiger Ansprechpartner für Menschen, die Orientierung in rechtlichen Abläufen und Verfahren benötigen und hilfst bei der Umsetzung ihrer Anliegen. Dabei berücksichtigst Du immer besondere Situationen und Interessen.
Unentbehrlich bei Deinem Einsatz sind moderne Informations- und Kommunikationstechniken, die Du nicht nur bei der Protokollierung von Gerichtsverhandlungen oder der Erhebung von statistischen Daten benötigst.
- (mindestens) Fachoberschulreife oder einen gleichwertigen Schulabschluss
- Gute Noten im Fach Deutsch
- Freude an selbständigem und flexiblem Arbeiten
Teamfähigkeit und Kontaktfreudigkeit
- Als Auszubildende / Auszubildender erhältst Du eine ansprechende Vergütung, die sich im Laufe der Ausbildung kontinuierlich steigert (erstes Lehrjahr: 1.086,82 EUR, zweites Lehrjahr: 1.140,96 EUR und drittes Lehrjahr: 1.190,61 EUR, Stand Mai 2022).
- Wenn Du nach der Ausbildung übernommen wirst, kannst Du Dich auf ein Gehalt mindestens in der Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) freuen.
Außerdem bieten wir Dir zahlreiche Möglichkeiten zur Weiterentwicklung nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung, z. B. zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt oder zur Gerichtsvollzieherin / zum Gerichtsvollzieher.
- Die staatlich anerkannte Ausbildung beginnt zum 1. September 2024 und dauert 2,5 Jahre.
- An höchstens zwei Tagen pro Woche eignest Du Dir im Unterricht am Berufskolleg fundiertes theoretisches Wissen an.
- In verschiedenen Abteilungen bei einem Amtsgericht, einer Staatsanwaltschaft und bei zentralen Insolvenz- und Registergerichten Deines Oberlandesgerichtsbezirks kannst Du das erlernte Fachwissen erfolgreich in die Praxis umsetzen und erweitern. An deinem wohnortnahen Ausbildungsgericht wirst Du aber nicht nur in der Praxis fit gemacht, sondern auch in der Theorie. Unsere Ausbilderinnen und Ausbilder geben Dir das nötige Know-how für angehende Justizfachangestellte an die Hand, so wirst Du bestens auf zukünftige Herausforderungen vorbereitet.
Nach 12-18 Monaten erwartet Dich eine Zwischenprüfung, in der du Deinen Lernstand überprüfen kannst. Zum Abschluss absolvierst Du eine schriftliche und eine praktische Prüfung und bist dann fertige Justizfachangestellte bzw. fertiger Justizfachangestellter.
Bei der Justiz.NRW arbeiten rund 43.000 Menschen bei 204 Gerichten, 19 Staatsanwaltschaften und drei Generalstaatsanwaltschaften, 36 Justizvollzugseinrichtungen, fünf Jugendarrestanstalten und 19 Dienststellen des ambulanten Sozialen Dienstes gemeinsam für ein Ziel: Ein gerechtes Miteinander in der Gesellschaft. In ganz unterschiedlichen Berufsfeldern kann sich hier jeder auf seinen eigenen Karriereweg machen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren dabei von unterschiedlichen Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung, einer guten Work-Life-Balance, sicheren Arbeitsplätzen und der Möglichkeit der Verbeamtung.
Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Auch Bewe