Der Landesbetrieb Straßenbau lebt die Gleichstellung der Geschlechter im Land NRW und fördert insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Daher freuen wir uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen diese nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes.
Als öffentlicher Arbeitgeber ist dem Landesbetrieb Inklusion und Integration ein wichtiges Anliegen. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber finden bei gleicher Eignung im Sinne des Sozialgesetzbuches IX besondere Berücksichtigung.
Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.
*Ausbildungsberufe für den Quereinstieg sind insbesondere: Straßenbauer*in, Baugeräteführer*in, Beton- und Stahlbetonbauer*in, Elektriker*in, Elektroniker*in, Forstwirt*in, Garten- und Landschaftsbauer*in, Fachkraft für Abwassertechnik, Sanitär- und Heizungstechniker*in, Gärtner*in, Kanalbauer*in, Konstruktionsmechaniker*in oder Metallbauer*in (Schlosser*in), Kraftfahrer*in, Landwirt*in, Maurer*in, Mechaniker*in, Mechatroniker*in, Mechaniker*in für Land- und Baumaschinentechnik, Fachkraft für Agrarservice, Pflaster*in, Rohrleitungsbauer*in, Tischler*in, Schreiner*in, Zimmerer*in bzw. eine die v. g. Berufsabschlüsse ersetzende/ergänzende Berufsbezeichnung). Hinweis: Quereinsteiger*innen werden bis zum erfolgreichen Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme zum/zur Straßenwärter*in in die nächstniedrigere Entgeltgruppe 5 TV-L eingruppiert.
Eine Beschäftigung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Gründe e