Über uns
Die Hauptkasse des Freistaates Sachsen ist zuständig für die Landesgeldgeschäfte, d. h. hier erfolgt die Abwicklung des Zahlungsverkehrs und der Buchungsgeschäfte des Freistaates Sachsen. Der Kasse obliegt u. a. die Annahme und Leistung von Zahlungen, die Buchung der Zahlungen nach der Zeitfolge und der sachlichen Ordnung, die Annahme, Verwaltung und Auslieferung von Wertgegenständen und die Rechnungslegung über Einnahmen und Ausgaben. Weitere Aufgaben sind die Geldversorgung und Abrechnung der Finanzkassen des Freistaates Sachsen sowie der Landesjustizkasse Chemnitz und die Zuarbeit zur Liquiditätsplanung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen.
Interessante Aufgaben
Nachweisführung über den Bestand und die Veränderungen auf den Konten der Kasse
Führung der Barkasse einschl. des Quittungsbestandsbuches
Verwaltung der Wertgegenstände
Bearbeitung der unbaren sowie baren Ein- und Auszahlungen
Bearbeitung von Reklamationen und Nachforschungen
Wir bieten Ihnen
Die Stelle ist der Laufbahngruppe 1, zweite Einstiegsebene (vormals mittlerer Dienst) zugeordnet. Im Beamtenverhältnis ist eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 9 möglich. Das Entgelt für Beschäftigte bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 TV-L möglich.
Im Landesamt für Steuern und Finanzen erfolgt die Einbringung der Arbeitszeit im Rahmen einer Funktionszeit. Somit können Sie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unter Berücksichtigung der kassentypischen Arbeitszeiten Ihren Bedürfnissen entsprechend gestalten. Die Tätigkeit im Zahlungsverkehr erfordert im Regelfall einen Dienstbetrieb ab 6:30 Uhr.
Die Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden. Die Stelle ist für eine Teilzeitbeschäftigung mit mindestens 34 Stunden geeignet.
Sie bringen mit
Von Ihnen werden zwingend erwartet:
eine (beamtenrechtliche) Laufbahnausbildung für die Laufbahngruppe 1, zweite Einstiegsebene (vormals mittlerer Dienst) der Fachrichtungen Finanz- und Steuerverwaltung oder Allgemeine Verwaltung,
oder
ein Berufsabschluss als Verwaltungsfachangestellte/r oder Fachangestellte/r für Bürokommunikation.
Sollten Sie eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung nachweisen können, werden ebenfalls folgende Berufsabschlüsse anerkannt: Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement, Kauffrau/Kauf-mann für Bürokommunikation, Bürokauffrau/Bürokaufmann oder ein vergleichbarer Berufsabschluss.
Von Vorteil sind:
Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des staatlichen Haushaltsrechts bzw. Rechnungswesens.
Die erfolgreiche Wahrnehmung der vorgenannten Aufgaben erfordert Einsatzbereitschaft, ein hohes Maß an Zuverlässigkeit, Genauigkeit und Belastbarkeit sowie die Bereitschaft, sich schnell in die neuen Aufgaben und in die zur Ausübung der Tätigkeit notwendigen EDV-Programme einzuarbeiten. Zudem sollten Sie kommunikativ und teamfähig und in der Lage sein, Ihre Aufgaben zu priorisieren.
Ihre Bewerbung
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung unter Angabe der Kennziffer 2024/29012 bis spätestens 5. Juli 2024 an das
Landesamt für Steuern und Finanzen Dresden
Referat 112 – Personal
Stauffenbergallee 2
01099 Dresden
oder gern auch per E-Mail (mit Anlagen als PDF-Datei) an: Personalgewinnung-Dresden@lsf.smf.sachsen.de.
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Zur angemessenen Berücksichtigung bitten wir, einen entsprechenden Nachweis den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Die Bewerbungen werden ausschließlich zum Zwecke des Stellenbesetzungsverfahrens verwendet und nach Abschluss des Verfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zurückgesandt bzw. vernichtet.
Als organisatorischer Ansprechpartner steht Ihnen Frau Kratz (Tel. 0351/827-11223) zur Verfügung. Für aufgabenbezogene Fragen steht Ihnen Frau Heider (Tel. 0351/827-10530) gern zur Verfügung.
Hinweis zum Datenschutz:
Ihre Daten werden vom Landesamt für Steuern und Finanzen ausschließlich zum Zweck des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens verarbeit