Bei dem Niedersächsischen Finanzgericht sind drei Stellen für
eine Richterin oder einen Richter (m/w/d) auf Probe bzw. kraft Auftrags
zu besetzen.
Voraussetzung ist die Befähigung zum Richteramt. Erwartet werden zwei Prädikatsexamen, vertiefte steuerrechtliche Kenntnisse, die vor, während oder nach Studium und Referendariat erworben wurden, sowie möglichst eine mindestens dreijährige Berufserfahrung nach dem 2. Staatsexamen.
Das Niedersächsische Finanzgericht ist ein moderner Arbeitgeber, der Ihnen neben spannenden Verfahren aus der gesamten Breite des Steuerrechts eine sehr gute Vereinbarkeit von Arbeit und Familien aufgrund großzügiger Teilzeitmodelle bietet. Unsere Arbeitsplätze sind modern ausgestattet und erlauben mit den zur Verfügung gestellten Notebooks bereits jetzt ein effizientes Arbeiten aus dem Home-Office, welches neben den erwarteten überwiegenden Präsenzzeiten vor Ort bereits in der Probezeit genutzt werden kann. Sie können den Umstellungsprozess auf eine elektronische Gerichtsakte miterleben und gestalten. Weiterhin werden interne Fortbildungen angeboten, aber auch die Teilnahme an überregionalen Fortbildungen, etwa der deutschen Richterakademie, werden großzügig ermöglicht. Aspekte des Gesundheitsschutzes sind uns ein wichtiges Anliegen.
Das Niedersächsischen Finanzgericht liegt zentral in der Innenstadt von Hannover und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut erreichbar.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Das Niedersächsische Finanzgericht strebt in allen Bereichen und Positionen an, eine Unterrepräsentanz im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) abzubauen. Daher sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht und können entsprechend der Vorschriften des NGG bevorzugt berücksichtigt werden.
Bewerbungen sind (ggf. auf dem Dienstweg) an das Niedersächsische Finanzgericht, -Die Präsidentin-, Leonhardtstr. 15, 30175 Hannover, zu richten. Bewerbungen von bereits verplanten Richterinnen und Richtern bzw. Staatsanwälten und Staatsanwältinnen, die steuerrechtliche Kenntnisse haben, sind willkommen.
Der Bewerbung sind die in dem Merkblatt des Niedersächsischen Justizministeriums für die Einstellung als Richterin oder Richter auf Probe in der Arbeits-, Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Niedersachsen genannten Unterlagen beizufügen. Das Merkblatt steht auch auf der Internetseite des Niedersächsischen Justizministeriums als Download zur Verfügung.