Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsebene und nehmen als selbständiges Organ der Rechtspflege die durch das Rechtspflegergesetz übertragenen Aufgaben wahr. Dabei sind sie sachlich unabhängig und in ihren Entscheidungen nicht an Weisungen von Vorgesetzten gebunden.
Zu den vielfältigen Aufgaben gehören beispielsweise:
- die Durchführung von Insolvenzverfahren und die Leitung der anstehenden Termine,
- die Eröffnung von Testamenten und die Erteilung von Erbscheinen,
- die Kontrolle der Arbeit von Vormündern, Betreuerinnen und Betreuern,
- die Festsetzung von Kindesunterhalt in vereinfachten Verfahren,
- die Eintragung von Eigentumsänderungen an Grundstücken im Grundbuch,
- die Zwangsversteigerung von Grundstücken sowie
- die Überwachung der Vollstreckung von Freiheits- und Geldstrafen.
Auch in der Justiz- und der Gerichtsverwaltung können Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger zum Einsatz kommen.
Studium:
Die Fachstudienzeit beträgt insgesamt 24 Monate und wird an der Hochschule Meißen (FH) absolviert.
Die berufspraktische Ausbildung umfasst insgesamt 12 Monate und erfolgt an Amtsgerichten bzw. Staatsanwaltschaften, die möglichst wohnortnah liegen.
Bezüge während des Vorbereitungsdienstes: derzeit monatlich 1.433,69 EUR brutto
Zulassungsvoraussetzungen:
- die allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife oder ein anderer zum Hochschulzugang berechtigender Bildungsstand
- die beamtenrechtlichen Voraussetzungen (deutsche Staatsangehörigkeit, gesundheitliche und persönliche Eignung, am Tag der Einstellung 42. Lebensjahr nicht vollendet*)
Bewerberinnen und Bewerber mit Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbung:
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann melden Sie sich bitte unter www.hsf.sachsen.de/studium/zugangsvoraussetzungen-und-bewerberportal/studium-in-meissen/ für die Zulassung zum Auswahltest an.