Referentin/Referent Feuerwehr (§ 24 BLV) in 29303 Lohheide in Loheide bei Bundeswehr
Referentin/Referent (m/w/d) Feuerwehr (§ 24 BLV) in 29303 Lohheide in Loheide bei Bundeswehr
Die Bundeswehr garantiert Sicherheit, Souveränität und außenpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland. Darüber hinaus schützt sie die Bürgerinnen und Bürger, unterstützt Verbündete und leistet Amtshilfe bei Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen im Inland. Hierbei unterliegt sie den Entscheidungen des Bundestages, dem deutschen Grundgesetz und dem Völkerrecht.
BESCHÄFTIGUNGSDIENSTSTELLE
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr bei der Abteilung Gesetzliche Schutzaufgaben in Lohheide (Bergen)
- Sie nehmen die Funktion der Ausbildungsleitung der Brandschutzausbildungsstätte wahr.
- Sie führen das fachliche Qualitätsmanagements mit dem Schwerpunkt Pädagogische Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Trainings durch.
- Sie legen dabei didaktische und methodische Grundsätze zur Vorbereitung, Durchführung, Erfolgskontrolle und Nachbereitung der Ausbildung fest.
- Sie steuern die Evaluierung der einzelnen Trainings sowie sonstiger Ausbildungsmaßnahmen und überwachen die Dienstplanung und Ressourcensteuerung.
- Sie übernehmen die Leitung der „First Responder“ Ausbildung in Grundbefähigung und in der Multiplikatorenschulung.
- Sie sind verantwortlich für die Erstellung, Erarbeitung und Aktualisierung von Ausbildungsunterlagen mit dem Schwerpunkt Erwerb der Handlungssicherheit und Ausbildung zur selbstständig denkenden und handelnden Feuerwehreinsatzkraft.
- Sie unterstützen im Bereich der Grundlagenarbeit der Ausbildung im Brandschutz Bundeswehr.
- Sie sind bereit, die Laufbahnbefähigung des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (VAP2.2-Feu NRW) zu erwerben.
- Die Bereitschaft zu regelmäßigen Dienstreisen im In- und Ausland und ggf. Vortragstätigkeiten wird vorausgesetzt.
- Die Stelle ist ab sofort zu besetzen.
WAS FÜR SIE ZÄHLT
- Sie werden in einem Beamtenverhältnis in Vollzeit beschäftigt.
- Sie erwartet ein attraktives Gehalt, bemessen nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG).
- Die ausgeschriebene Stelle ist mit der Besoldungsgruppe A 13/A 14 BBesG bewertet.
- Sie profitieren von einer gezielten Personalentwicklung und einem umfangreichen Fort - und Ausbildungsangebot.
- Sie arbeiten bei einem anerkannten familienfreundlichen Arbeitgeber in sicheren wirtschaftlichen Verhältnissen.
- Die Bundeswehr fördert die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf beispielsweise durch die Beschäftigung in Form von mobilem Arbeiten oder in Teilzeit. Die ausgeschriebene Stelle ist teilzeitfähig.
WAS FÜR UNS ZÄHLT
- Sie sind Beamtin bzw. Beamter im gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Fachrichtung Feuerwehr (gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst).
- Sie verfügen über einen erfolgreich abgeschlossenen Master- oder
Universitätsdiplomstudiengang in einem Studiengang, der dem technischen Verwaltungsdienst - Fachrichtung Feuerwehr zugeordnet werden kann. - Sie verfügen über Kenntnisse und Erfahrungen im Feuerwehr-Einsatzdienst, mindestens auf der Ebene des gehobenen Dienstes, nachgewiesen durch mindestens eine berufliche Tätigkeit.
- Sie verfügen über Kenntnisse und Erfahrung in der Ausbildung bzw. Lehre, nachgewiesen durch mindestens eine berufliche Tätigkeit.
- Sie verfügen über eine uneingeschränkte Beamtendienst-, Feuerwehrdienst- und Atemschutzgeräteträgertauglichkeit (G 26.3).
- Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung als Notfallsanitäter.
- Sie treten für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ein.
- Sie stimmen zu, an einer gesundheitlichen Eignungsfeststellung und einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz Bund teilzunehmen.
ERWÜNSCHT
- Sie besitzen gute Fremdsprachenkenntnisse in Englisch. Sie sind bereit, diese durch Fortbildung auszubauen.
- Bei der Zulassung zur Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes - Fachrichtung Feuerwehr nach § 24 BLV können die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen über die Wahrnehmung von hauptberuflichen Tätigkeiten erworben werden. Die hauptberufliche Tätigkeit ist durch das BAIUDBw zu planen und muss hinsichtlich der feuerwehrfachlichen Voraussetzung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (VAP2.2-Feu NRW) entsprechen. Die Fachlehrgänge hierzu werden über den Bedarfsträger eingesteuert und müssen seitens der Beamtinnen und Beamten erfolgreich absolviert werden. Bei nicht erfolgreicher Teilnahme an den Lehrgängen kann die Bewährung und damit die