Projektmitarbeiter im ISF-Forschungsprojekt „ForRES“ in Wiesbaden bei Bundeskriminalamt
Projektmitarbeiter im ISF-Forschungsprojekt „ForRES“ (w/m/d) in Wiesbaden bei Bundeskriminalamt
Arbeitsort: Wiesbaden
Arbeitsumfang: Vollzeit/Teilzeit, befristet bis zum 30.06.2025
Vergütung: EG 11 TV EntgO Bund
Bewerbungsfrist: 18.02.2024
Arbeitsbeginn: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Joblevel: Fachkraft
Berufsgruppe: IT und Technik
2. Berufsgruppe (optional): Wissenschaft und Forschung
Kennziffer: T-2023-112
Unterstützen Sie uns als Projektmitarbeiterin/Projektmitarbeiter im vom Inneren Sicherheitsfonds (ISF) geförderten Forschungsprojekt „Forensic Reverse Engineering of Silicon chips“ (ForRES). Das EU-Drittmittelprojekt beschäftigt sich mit der Untersuchung von Halbleiter-Chips und beabsichtigt die Vereinheitlichung des dazugehörigen Arbeitsablaufs bei der Untersuchung. Zur Unterstützung der Analyse wird ein kollaboratives Softwaretool entwickelt – und für die Weiterentwicklung dieser Software suchen wir Verstärkung in unserem Team.
Es stehen zwei Stellen zur Verfügung.
Machen auch Sie das Richtige und bewerben Sie sich jetzt!
Aufgaben
Informationstechnische Bearbeitung des ISF-Forschungsprojektes „ForRES“ nach den Vorgaben der Projektleitung, dazu zählen:
- Anwendungsentwicklung mit Modern C++ (Analyse, Design, Realisierung, Test) im Rahmen des Software-Projektes „SiForensic“ - einem Programm zur Analyse von Halbleiterchips
- Entwicklung, Test und Evaluation von Bildverarbeitungsalgorithmen
- Zusammenarbeit mit den Projektpartnern, gegebenenfalls Koordination selbiger in Rücksprache mit der Projekt-/Teamleitung
- Validierung der erarbeiteten Methoden; Erstellung von Berichten und Publikationen
- Initiierung von Beschaffungsmaßnahmen, Geräteverantwortung, Dokumentation
Unsere Erwartungen (zwingend erforderlich)
- Abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom-Ingenieur (FH) oder Bachelor) der Fachrichtung Informatik, Informations-/Nachrichtentechnik oder ein vergleichbares Studium aus dem MINT-Bereich mit IT-Anteil
On Top
- Sie haben sehr gute Programmierkenntnisse in der Programmiersprache C++ gemäß des C++11-Standards (oder neuer).
- Sie haben gute Programmierkenntnisse in der Programmiersprache Python und Sie kennen sich in der Bildverarbeitung, insbesondere der Registrierung und Vektorisierung von Bildern, aus.
- Sie verfügen über Erfahrungen auf dem Gebiet der Softwareentwicklung, im Bereich Softwaredesign und bei der UI-Entwicklung.
- Eine gute Zusammenarbeit und teamorientiertes Handeln sind für Sie selbstverständlich.
- Sie haben eine sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise, verfügen über gute kognitive und organisatorische Fähigkeiten, sind belastbar sowie selbstständig und flexibel bei der Aufgabenerledigung.
Das bieten wir – Benefits für Mitarbeitende
- Ein gutes Gefühl: sinnstiftender Job in einer oberen Bundesbehörde mit spannenden, vielseitigen und herausfordernden Aufgaben.
- Ein eingespieltes Team, das eng an spannenden Projekten mit direktem Bezug zur Fallarbeit zusammen arbeitet und sich gegenseitig unterstützt.
- Regelmäßige interne Fortbildungen zu C++, Algorithmen, Design, etc.
- Work-Life-Balance: 30 Tage Urlaub, Überstundenausgleich, 24. und 31.12. arbeitsfrei, flexible Arbeitszeitgestaltung, Teilzeit in verschiedenen Modellen und die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten
- Vergütung: Entgeltgruppe 11 TV EntgO Bund; Eingruppierung nach tariflichen Bestimmungen TV EntgO Bund und vorliegenden persönlichen Voraussetzungen, BKA-Zulage, IT-Fachkräftezulage
Bewerbung und Auswahlverfahren
Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung bis zum 18.02.2024
unter https://bewerbung.bka.de/?7&703 (Kennziffer T-2023-112).
Sollten Sie wegen einer Schwerbehinderung diese Möglichkeit nicht nutzen können, senden Sie uns Ihre Bewerbung einfach an:
Bundeskriminalamt
ZV 23 - Tarifgewinnung
65173 Wiesbaden
Alle Informationen zu wichtigen Bewerbungsunterlagen, Details zu den spezifischen Auswahlverfahren und wie Sie sich vorbereiten können, finden Sie auf unserer Infoseite zum Bewerbungsprozess beim BKA.
Wissenswertes
- Das Einverständnis zur Durchführung einer einfachen Sicherheitsüberprüfung nach § 8 SÜG (Sicherheitsüberprüfungsgesetz) ist Voraussetzung für eine Bewerbung. Diese Sicherheitsüberprüfung darf nicht zum Ergebnis haben, dass ein Sicherheitsrisiko vorliegt, das der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit entgegensteht (§ 14 SÜG).
- Um die künftige KT-Mitarbeiterin/den künftigen KT-Mitarbeiter als mögliche/n Spurenverursacher/in im Zusammenhang mit kriminaltechnischen Untersuchungen an DNA-Spurenträgern ausschließen zu können, ist die Bereitschaft zur Abgabe einer Probe der eigenen DNA zwec