Justizhelferin / Justizhelfer bei dem Arbeitsgericht Herford
Justizhelferin / Justizhelfer (m/w/d) bei dem Arbeitsgericht Herford
Die Einstellung soll zum nächst möglichen Termin erfolgen.
Die Ausschreibung richtet sich ausdrücklich an Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität sowie ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Frauen werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind ausdrücklich erwünscht.
- Sie übernehmen vielfältige und abwechslungsreiche Aufgaben. Jede Auskunft, die Sie geben, jede Akte, die Sie bewegen, hat auch Einfluss auf das Leben eines Menschen.
- Sie kontrollieren den Zutritt zum Justizgebäude und sichern Termine und Sitzungen.
- Sie übernehmen oder unterstützen nach Anweisung das Bewachen, Festhalten oder Vorführen einer Person.
- Sie sorgen für Ruhe, Ordnung und Sicherheit bei Gericht. So gewährleisten Sie für alle Beteiligten ein ordentliches und störungsfreies Verfahren.
- Auch Hausmeistertätigkeiten, Hausdienstgeschäfte, Mithilfe bei hausinternen Umzügen gehören zu Ihren Aufgaben.
- Routiniert erteilen Sie Auskünfte. Sie packen bei Aktenaussonderung und Aktenvernichtung tatkräftig mit an.
Sie erledigen serviceorientierte Vorbereitungen von Besprechungen und Sitzungen.
- Sie werden zunächst als Justizhelfer (m/w/d) eingestellt und nach der Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder bezahlt.
- Das monatliche Anfangsgehalt beträgt 2.500,70 EUR brutto (Stand: Dezember 2022).
- Die Übernahme in ein Beamtenverhältnis nach einem erfolgreichen Ausbildungslehrgang und einer Dienstzeit von mindestens 18 Monaten als Justizwachtmeisterin oder Justizwachtmeister ist beabsichtigt.
Wir arbeiten in einem zuverlässigen und gut funktionierenden Team.
- Einen erfolgreichen Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand.
- Möglichst eine abgeschlossene Berufsausbildung oder die Absolvierung vorbereitender Schulungen.
- Wünschenswerterweise Erfahrungen im Bewachungsgewerbe.
- Die erforderliche gesundheitliche Eignung und sportliche Fitness; für Schwerbehinderte bedeutet dies den Nachweis des für den Justizwachtmeisterdienst erforderlichen Mindestmaßes körperlicher Rüstigkeit.
Der Nachweis der erforderlichen sportlichen Fitness soll erfolgen durch Vorlage des „Deutschen Sportabzeichens" oder - bei Vorliegen einer Behinderung - des „Deutschen Sportabzeichens für Menschen mit Behinderung", das bei der Bewerbung nicht älter als 1 Jahr sein darf, oder durch eine Bescheinigung über Art und Umfang der sportlichen Aktivitäten (z.B. eines Sportvereins/Sportverbandes).
Soweit dies nicht möglich ist, muss die sportliche Aktivität durch Beifügung einer entsprechenden Beschreibung über Art und Umfang zu den Bewerbungsunterlagen glaubhaft gemacht werden.
- Führerschein der Klasse B.
- Teamfähigkeit und hohe Einsatzbereitschaft.
- Verantwortungsbewusstsein und Einsatzbereitschaft.
- Belastbarkeit auch in Stress-Situationen.
- Selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten.
- Sicheres Auftreten und Durchsetzungsfähigkeit.
- Bereitschaft und Fähigkeit zur Einarbeitung in neue Aufgabenfelder.
- Grundkenntnisse im Umgang mit dem PC (Office-Anwendungen).
Eine angemessene mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit in deutscher Sprache.
Zum Zeitpunkt der Einstellung sind Sie, im Hinblick auf § 14 LBG NRW, mindestens 18 und noch nicht 38 Jahre alt (Schwerbehinderte 41 Jahre alt).
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union.
Sie haben die absolute Bereitschaft, für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutre