Küchenhilfskraft Calw in Calw bei Bundeswehr
Küchenhilfskraft (m/w/d) Calw in Calw bei Bundeswehr
Die Bundeswehr garantiert Sicherheit, Souveränität und außenpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland. Darüber hinaus schützt sie die Bürgerinnen und Bürger, unterstützt Verbündete und leistet Amtshilfe bei Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen im Inland. Hierbei unterliegt sie den Entscheidungen des Bundestages, dem deutschen Grundgesetz und dem Völkerrecht
BESCHÄFTIGUNGSDIENSTSTELLE
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Bruchsal, Dienstort Calw
- Sie sind für die Vor- und Zubereitung sowie Portionierung von Lebensmitteln unter Anleitung der Küchenfachkräfte zuständig.
- Zu Ihren Aufgaben gehört der Auf- und Abbau der Teilmahlzeiten sowie Ausgabe der Verpflegung bzw. Überwachung der Entnahme aus der Ausgabe und die Bedienung die Kasse.
- Sie sind für die Reinigung und Desinfektion der Küche und Ausgaben, der Speisesäle sowie aller Gerätschaften und Anbauten (Kühlhäuser) und für die Sortierung sowie den Abtransport von Nass- und Restmüll zuständig.
- Sie bedienen die Spülmaschine, indem Sie Geschirr transportieren und dieses ein- und ausräumen.
- Sie unterstützen bei der täglichen Annahme, Verbringung, Pflege und Verteilung von Lebensmitteln unter Beachtung der gültigen Regelungen auf Weisung.
- Die Teilnahme an regelmäßigen und weiterführenden Aus- und Fortbildungen wird vorausgesetzt.
- Mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe ist die Bereitschaft zum Arbeiten im Schichtdienst und ggf. am Wochenende verbunden.
Die Stelle ist zum 01.06.2024 zu besetzen. -
WAS FÜR SIE ZÄHLT
- Sie werden in ein befristetes Arbeitsverhältnis für die Dauer von einem Jahr in Vollzeit eingestellt. Nach erfolgreichem Abschluss der erforderlichen Sicherheitsüberprüfung ist die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vorgesehen.
- Sie erwartet ein attraktives Gehalt, bemessen nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD). Eine Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe E 3 TVöD.
- Sie profitieren von einer gezielten Personalentwicklung und einem umfangreichen Fort- und Ausbildungsangebot.
- Sie arbeiten bei einem anerkannten und familienfreundlichen Arbeitgeber in sicheren wirtschaftlichen Verhältnissen.
- Die Bundeswehr fördert die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf beispielsweise durch die Beschäftigung in Form von mobilem Arbeiten oder in Teilzeit; die ausgeschriebene Stelle ist teilzeitfähig. Mobiles Arbeiten bzw. Arbeiten im Home Office ist im Falle der ausgeschriebenen Stelle nicht möglich.
WAS FÜR UNS ZÄHLT
- Sie sind küchentauglich im Sinne von §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz.
- Sie können Arbeiten in Räumen mit unterschiedlichen Temperaturen (-20 °C bis +35 C), bei Lärm, Feuchtigkeit und Geruch ausführen.
- Sie können mit heißen (über 70 °C) und kalten (unter -18°C) Produkten umgehen.
- Sie sind in der Lage, Tätigkeiten überwiegend im Stehen, in gebückter und gestreckter Haltung, in Zwangshaltung sowie mit Rotationsbewegung des Kopfes durchzuführen.
- Sie sind körperlich belastbar, insbesondere beim Heben schwerer Lasten bis maximal 20 kg und beim Heben der Stühle auf bzw. von Tischen zwecks Reinigungsarbeiten.
- Sie können mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln arbeiten.
- Sie treten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ein.
- Sie stimmen zu, an einer gesundheitlichen Eignungsfeststellung und einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz Bund teilzunehmen.
- Die erfolgreiche Sicherheitsüberprüfung der Stufe Ü2 ist verpflichtend zur Besetzung der ausgeschriebenen Stelle. Aufgrund dieses Erfordernisses werden Sie bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen zunächst in ein befristetes Arbeitsverhältnis eingestellt. Bei Nichtbestehen der Sicherheitsüberprüfung erfolgt keine Entfristung des Arbeitsverhältnisses.
- Bei dem genannten geplanten Besetzungsdatum bzw. dem genannten Datum zum 01.06.2024 handelt es sich um einen Termin, der sich bedingt durch den Ablauf des Ausschreibungsverfahrens ggf. ändern kann.
- Eine Eingruppierung erfolgt unter Beachtung des § 12 TVöD im Hinblick auf die tatsächlich nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten und die Erfüllung der persönlichen bzw. tariflichen Anforderungen.
- Die Bundeswehr fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und begrüßt deshalb besonders Bewerbungen von Frauen.
- Nach Maßgabe des Sozialgesetzbuchs IX und des Behindertengleichstellungsgesetzes begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen; hinsichtlich der Erfüllung der Ausschreibungsvoraussetzungen erfolgt eine individuelle Betrachtung.
- Die Bundeswehr unterstützt die Ziele des Nationalen In