Das Landespolizeiamt Schleswig – Holstein unterstützt das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport bei der Wahrnehmung seiner Grundsatzaufgaben, führt die regionalen Polizeidirektionen und die Wasserschutzpolizeireviere, übernimmt die Einsatzführung bei herausragenden Anlässen, regelt den polizeilichen Aufgabenvollzug, versorgt die Landespolizei mit Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Personalwirtschaft, Verwaltung, Technik und Haushalt und gliedert sich in vier Leitungsstäbe, vier Abteilungen und verschiedene Dezernate, nimmt die Stabs- und Führungsaufgaben für die Bereiche der Verkehrs- und der Wasserschutzpolizei wahr.
- Fachlich fundierte Beratung
- Sachbearbeitung / Widerspruchssachbearbeitung
- Beantworten von Anfragen
- Veranlassen von Ermittlungen / Fahrerermittlungen
- Erstellen von Einspruchsbescheiden
- Bearbeiten von Ersuchen
- Eingabe von Sonderfällen in OWI 21 und weitere Bearbeitung
- Fristenüberwachung
- Aussonderung und Vernichtung von erledigten Vorgängen
Voraussetzungen für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz sind:
- Eine Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten, Qualifizierungslehrgang I, eine mindestens dreijährige kaufmännische Ausbildung mit IHK Abschluss, eine zweijährige kaufmännische Ausbildung und mindestens eine zweijährige Beschäftigung im Büro- oder Verwaltungsdienst der Polizei oder eine mindestens aktuelle sechsjährige Beschäftigung im Büro- oder Verwaltungsdienst des öffentlichen Dienstes
Zudem wäre wünschenswert:
- gründliche Anwenderkenntnisse im Bereich Office-Software, insbesondere Textverarbeitung wie MS Word, Tabellenkalkulation wie MS Excel und Kommunikationssoftware wie MS Outlook
- Kenntnisse der Aufbau- und Ablauforganisation der Landespolizei SH
- Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Flexibilität
- Kommunikationsfähigkeit
Bei einer Tätigkeit im Beschäftigungsverhältnis erfolgt bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 der Entgeltordnung zum Tarifvertrag der Länder (TV-L).
Darüber hinaus bieten wir:
- Ein vielfältiges und gemeinwohlorientiertes Aufgabenspektrum
- Ein kollegiales Arbeitsklima
- Ein vielseitiges Angebot in- und externer Fortbildungen
- Ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
- Eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Möglichkeit mobil und flexibel zu arbeiten
- Die Möglichkeit mobil und flexibel zu arbeiten
- 30 Tage Urlaub im Jahr sowie grundsätzlich am 24. und 31. Dezember frei
- Ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement
- Eine gute Anbindung an den ÖPNV sowie ein attraktives Jobticket
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt. Es ist zu berücksichtigen, dass eine Behinderung des Bewegungsapparates sowie der Sinnesorgane wie z. B. Ohr, Mund, Augen, sofern diese nicht mit Hilfsmitteln ausgeglichen werden können, eine Verwendung auf diesem Arbeitsplatz ausschließen (Heben, Tragen von Lasten, Botengänge, Publikumsverkehr).
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