Referentin/Referent Feuerwehr (§ 24 BLV) Bonn in Bonn bei Bundeswehr
Referentin/Referent (m/w/d) Feuerwehr (§ 24 BLV) Bonn in Bonn bei Bundeswehr
Die Bundeswehr garantiert Sicherheit, Souveränität und außenpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland. Darüber hinaus schützt sie die Bürgerinnen und Bürger, unterstützt Verbündete und leistet Amtshilfe bei Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen im Inland. Hierbei unterliegt sie den Entscheidungen des Bundestages, dem deutschen Grundgesetz und dem Völkerrecht.
BESCHÄFTIGUNGSDIENSTSTELLE
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr bei der Abteilung Gesetzliche Schutzaufgaben in Bonn
- Sie bearbeiten und prüfen Brandschutzbedarfspläne.
- Sie erarbeiten Vorgaben für Brandschutzbedarfspläne.
- Sie erarbeiten Regelungen für Fachaufsichten und Zertifizierungen im Brandschutz der Bundeswehr.
- Sie führen Fachaufsichten im In- und Ausland über den Brandschutz durch.
- Sie sind bereit, die Laufbahnbefähigung des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (VAP2.2-Feu NRW) zu erwerben.
- Die Bereitschaft zu regelmäßigen Dienstreisen im In- und Ausland und ggf. Vortragstätigkeiten wird vorausgesetzt.
- Die Teilnahme an regelmäßigen und weiterführenden Aus- und Fortbildungen wird vorausgesetzt.
- Die Stelle ist ab sofort zu besetzen.
WAS FÜR SIE ZÄHLT
- Sie werden in einem Beamtenverhältnis in Vollzeit beschäftigt.
- Sie erwartet ein attraktives Gehalt, bemessen nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG).
- Die ausgeschriebene Stelle ist mit der Besoldungsgruppe A 13/A 14 BBesG bewertet.
- Sie profitieren von einer gezielten Personalentwicklung und einem umfangreichen Fort - und Ausbildungsangebot.
- Sie arbeiten bei einem anerkannten familienfreundlichen Arbeitgeber in sicheren wirtschaftlichen Verhältnissen.
- Die Bundeswehr fördert die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf beispielsweise durch die Beschäftigung in Form von mobilem Arbeiten oder in Teilzeit. Die ausgeschriebene Stelle ist teilzeitfähig.
WAS FÜR UNS ZÄHLT
- Sie sind Beamtin bzw. Beamter im gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Fachrichtung Feuerwehr (gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst).
- Sie verfügen über einen erfolgreich abgeschlossenen Master- oder
Universitätsdiplomstudiengang in einem Studiengang, der dem technischen Verwaltungsdienst - Fachrichtung Feuerwehr zugeordnet werden kann. - Sie verfügen über eine uneingeschränkte Beamtendienst-, Feuerwehrdienst- und Atemschutzgeräteträgertauglichkeit (G 26.3).
- Sie treten für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ein.
- Sie stimmen zu, an einer gesundheitlichen Eignungsfeststellung und einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz Bund teilzunehmen.
- Die erfolgreiche Sicherheitsüberprüfung der Stufe Ü 2 ist verpflichtend zur Besetzung der ausgeschriebenen Stelle.
- Bei der Zulassung zur Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes - Fachrichtung Feuerwehr nach § 24 BLV können die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen über die Wahrnehmung von hauptberuflichen Tätigkeiten erworben werden. Die hauptberufliche Tätigkeit ist durch das BAIUDBw zu planen und muss hinsichtlich der feuerwehrfachlichen Voraussetzung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (VAP2.2-Feu NRW) entsprechen. Die Fachlehrgänge hierzu werden über den Bedarfsträger eingesteuert und müssen seitens der Beamtinnen und Beamten erfolgreich absolviert werden. Bei nicht erfolgreicher Teilnahme an den Lehrgängen kann die Bewährung und damit die Laufbahnbefähigung für den höheren technischen Verwaltungsdienst, Fachrichtung Feuerwehr, nicht festgestellt werden.
- Bei dem genannten geplanten Besetzungsdatum beziehungsweise dem genannten Datum zum "Beginn der Tätigkeit" handelt es sich um einen Termin, der sich bedingt durch den Ablauf des Ausschreibungsverfahrens gegebenenfalls ändern kann.
- Die Bundeswehr fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und begrüßt deshalb besonders Bewerbungen von Frauen.
- Nach Maßgabe des Sozialgesetzbuchs IX und des Behindertengleichstellungsgesetzes begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen; hinsichtlich der Erfüllung der Ausschreibungsvoraussetzungen erfolgt eine individuelle Betrachtung.
- Die Bundeswehr unterstützt die Ziele des Nationalen Integrationsplans und begrüßt Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
BEWERBUNG & KONTAKT
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