Bei der Staatsanwaltschaft Paderborn ist zum 01.11.2024 eine befristete Stelle als
Justizhelfer(in) (m/w/d)
(Entgeltgruppe 4 TV-L)
in Vollzeit zu besetzen. Das Arbeitsverhältnis wird zunächst für 12 Monate befristet geschlossen. Die Probezeit beträgt sechs Monate. Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen sowie in Abhängigkeit von Leistung, Befähigung und Eignung ist eine Entfristung und dauerhafte Übernahme in den Justizdienst möglich. Die Arbeitszeit beträgt derzeit 39 Std. 50 Min./Woche. Flexible Arbeitszeit ist obligatorisch.
Die Ausschreibung richtet sich in erster Linie an Bewerber/innen mit Berufserfahrung. Ebenfalls ausdrücklich erwünscht sind Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellte im Sinne des § 2 SGB IX. Die Ausschreibung richtet sich ausdrücklich auch am Menschen mit Migrationshintergrund. Das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) ist zu berücksichtigen.
Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 4 TV-L. Nähere Informationen finden Sie unter https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/
Der Einsatz erfolgt in erster Linie als Scanoperator/in im Rahmen der Einführung der elektronischen Akte (e²A) in Strafsachen sowie im Übrigen nach der am 01.04.2015 in Kraft getretenen Dienstordnung für den Justizwachtmeisterdienst (AV d. JM vom 22.11.2023; Az. 2370 - Z. 18).
- Scantätigkeiten in der e²A
- Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Justizgebäuden,
- Zu- und Abtragdienste, Transport von teilweise auch umfangreichen Akten und Schriftgut,
- Postbearbeitung und Poststellenverwaltung (Präsentation, Sortierung und Verteilung der eingehenden Post; Postversand),
- Mitarbeit in der Zentralen Vervielfältigungsstelle (Fertigung von Ablichtungen),
- Mithilfe bei hausinternen Umzügen sowie der Aktenaussonderung nebst Aktenvernichtung,
- Mitarbeit / Einsatz im Pfortendienst (Eingangsschleuse) und ggf. gelegentlich auch in der Telefonzentrale,
- Archivverwaltung / Verwaltung des Aktenkellers,
- Mitwirkung in der Asservatenverwaltung,
- Erledigung von Hausdienstgeschäften,
- Allgemeine Botentätigkeiten und Fahrdiensttätigkeiten,
Erledigung von Aufgaben nach Einzelzuweisung durch die Geschäftsleitung bzw. den Leiter der Wachtmeisterei.
Im Hinblick auf die Scantätigkeit in der e²A sind gründliche und vielseitige PC-Kenntnisse erforderlich, sowie die Bereitschaft, sich in neue IT-Fachanwendungen einarbeiten zu lassen. Gegebenenfalls ist die Teilnahme an einer (Fach)Schulung erforderlich.
Sicherheit und Ordnungsaufgaben erfordern neben der beamtenrechtlich erforderlichen uneingeschränkten gesundheitlichen Eignung ein hohes Maß an körperlicher Fitness und Belastbarkeit. Neben einem sicheren Auftreten und Durchsetzungsfähigkeit werden zu dem Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit erwartet. Die Bewerberin / der Bewerber muss über den Führerschein der Klasse B verfügen.
Ein erfolgreicher Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand bilden die Mindestanforderung an einen Schulabschluss. Zudem ist eine abgeschlossene Berufsausbildung (möglichst in einem handwerklichen Beruf) wünschenswert.
- die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikation eingeräumt haben, besitzen,
- Gewähr dafür bieten, dass sie / er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
- über die erforderliche gesundheitliche Eignung verfügen (vgl. oben); für Schwerbehinderte bedeutet dies den Nachweis des für den Justizwachtmeisterdienst erforderlichen Mindestmaßes.
Sofern vorhanden, sollte die notwendige körperliche Fitness nachgewiesen werden. Dies kann erfolgen durch:
a) die Vorlage des „Deutschen Sportabzeichens“ oder – bei Vorliegen einer Behinderung – des „Deutschen Sportabzeichens für Menschen mit Behinderung“
(bei Vorlage nicht älter als ein Jahr) oder
b) eine Bescheinigung über Art und Umfang der sportlichen Aktivitäten
(z.B. eines Sportvereins / Sportverbandes u.a. ).