Schulpsychologe/in im Fachbereich Schulpsychologie in einem Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentrum Berlins (m/w/d) Berlin Vollzeit/Teilzeit/Ausbildung Land Berlin
Schulpsychologische Beratungsstelle
Die Bezirksregierung Münster besetzt zum 19.02.2024
eine befristete Teilzeitstelle als
Schulpsychologin / Schulpsychologe (w/m/d)
(Entgeltgruppe 13 TV-L)
an der Regionalen Schulberatungsstelle der Stadt Münster:
Stellenumfang von 0,5
Der Einsatz erfolgt am Standort Münster.
Zugangsvoraussetzung ist ein an einer Universität mit der Diplom– Prüfung oder einem Masterabschluss abgeschlossenes Studium der Psychologie oder ein mit einem Mastergrad abgeschlossenes, in einem Akkreditierungsverfahren als für den höheren Dienst geeignet eingestuftes, Studium der Psychologie an einer Fachhochschule.
Im Falle eines ausländischen Studienabschlusses ist ein Nachweis über die Gleichwertigkeit (Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)) vorzulegen.
Berufserfahrung im schulpsychologischen Dienst ist förderlich.
Die Bereitschaft, ein privates Kraftfahrzeug für die dienstlich erforderlichen Fahrten (gegen Erstattung nach dem Landesreisekostengesetz) einzusetzen, ist wünschenswert.
Die Einstellung erfolgt als Regierungsbeschäftigte:r in der Entgeltgruppe 13 TV-L. Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Verfügbarkeit der Stelle.
Die Arbeitszeit regelt sich nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L). Es ist notwendig, zu den üblichen Unterrichtszeiten tätig sein zu können. Die Teilnahme an den Teamsitzungen ist obligatorisch. Zurzeit finden die Teamsitzungen am Mittwoch statt. Mobiles Arbeiten ist notwendig und möglich.
Schulpsychologie unterstützt die Schulen aller Schulformen (einschl. der Ersatzschulen) der Stadt Münster, die Lehrkräfte sowie in den Schulen tätige pädagogische Fachkräfte bei der Erfüllung ihres Erziehungs- und Bildungsauftrages.
In der Schulpsychologischen Beratungsstelle arbeiten Beschäftigte des Landes und kommunale Schulpsychologinnen und Schulpsychologen zusammen. Kooperationsbereitschaft wird vorausgesetzt.
Der Einsatz in den Schulen der Stadt umfasst die Hälfte der Arbeitszeit.
Die Aufgaben der Schulpsychologie erfolgen auf der rechtlichen Grundlage des Erlasses vom 08.01.2007 (BASS 21-01 Nr. 15).
Hierzu gehören u. a.:
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Bewerbung geeigneter schwerbehinderter Menschen ist im Hinblick auf § 164 SGB IX erwünscht. Dies gilt auch für Gleichgestellte im Sinne des § 2 SGB IX.
Die Bewerbung von Personen mit Einwanderungsgeschichte, die die Voraussetzungen erfüllen, wird begrüßt.
Vor Einstellung ist ein ausreichender Impfschutz gegen Masern (§ 20 Abs. 8 S. 2 i. V. m. Abs. 9 S. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)) oder eine Masernimmunität bzw. Impfkontraindikation (§ 20 Abs. 9 S. 1 Nr. 2 IfSG) nachzuweisen.
Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen – lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Angaben zu Name, Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, telefonischer Erreichbarkeit und Geburtsdatum, ggf. Lichtbild, Zeugnisse, lückenloser Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise – bis zum 19.12.2023 an:
Bezirksregierung Münster
Dezernat 47.Z-SPsych-MS
z.Hd. Frau Kleber
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147 Münster
oder als ein gesamtes PDF-Dokument an
ausschreibungen47.Z@brms.nrw.de
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich mit der automati
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