In der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) suchen wir im regionalen Geschäftsbereich Verden zum 1. August 2024
Auszubildende und Quereinsteiger*
für den Beruf
Straßenwärter (w/m/d)
in unseren Straßenmeistereien an den Standorten Celle, Rotenburg, Soltau und Oyten.
Die Tätigkeit als ausgebildeter Straßenwärter umfasst unter anderem folgende Aufgaben:
- Kontrolle von Verkehrswegen auf Schäden, Wartung und Instandhaltung,
- Beseitigung von Verschmutzungen, Reparatur der Fahrbahndecken, Pflege der Grünflächen,
- Reinigung und Wartung von Entwässerungseinrichtungen,
- Absicherung von Baustellen und Unfallstellen, Aufstellen von Verkehrsschildern,
- Räum- und Streudienst in den Wintermonaten.
Die dreijährige Berufsausbildung gliedert sich in die betriebliche Ausbildung bei einer unserer Straßenmeistereien sowie die überbetriebliche Ausbildung im Ausbildungszentrum der nds. Bauindustrie in Mellendorf und beim BAU ABC Rostrup. Der Berufsschulunterricht wird an den Berufsbildenden Schulen Cadenberge (Landkreis Cuxhaven) im Blockunterricht erteilt.
Weitere Bestandteile der Ausbildung sind der Erwerb des Führerscheins mindestens der Klasse C/CE (bei Notwendigkeit auch Klasse B) sowie die Qualifizierung zum Bedienen von Freischneidern und Motorkettensägen und zum Führen von Flurförderzeugen und Erdbaumaschinen.
Was wir fordern:
- gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift,
- Realschulabschluss, guter Hauptschulabschluss oder vergleichbar,
- gute körperliche Verfassung und die Bereitschaft, bei allen Witterungen im Freien zu arbeiten,
- technisches und mathematisches Verständnis und handwerkliches Geschick,
- gesundheitliche Eignung zur Erlangung der Fahrerlaubnisklasse CE,
- Motivation zur körperlichen Arbeit.
Was wir bieten:
- die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem TVA-L BBiG in seiner derzeit gültigen Fassung und beträgt aktuell brutto 1.086,82 Euro im ersten, 1.140,96 Euro im zweiten und 1.190,61 Euro im dritten Ausbildungsjahr,
- eine Jahressonderzahlung von bis zu 95 % des aktuellen Ausbildungsentgeltes,
- eine Abschlussprämie nach § 20 TVA-L BBiG von 400 Euro brutto beim Bestehen der Abschlussprüfung im ersten Versuch,
- 30 Tage Erholungsurlaub im Jahr,
- Übernahme der Kosten für notwendige Untersuchungen (z. B. Tauglichkeit Fahrerlaubnis C/CE), polizeiliches Führungszeugnis, Arbeitskleidung und Ausbildungsmittel,
- Übernahme der Fahrschulkosten, um die zwingend erforderliche Fahrerlaubnis Klasse C/CE zu erlangen (ggfs. auch Klasse B),
- attraktiver Ausbildungsplatz im Öffentlichen Dienst mit vielseitigem und abwechslungsreichem Tätigkeitsfeld,
- anteilige Übernahme der Kosten für Vermögenswirksame Leistungen,
- zusätzliche Altersversorgung des Öffentlichen Dienstes (VBL) ab Vollendung des 17. Lebensjahres,
- gute Zukunftschancen im Öffentlichen Dienst,
- Unterstützung beim Kauf eines Tablets für die Ausbildung,
- Qualifizierung zum Bedienen und Führen von Motorkettensägen, Freischneidern, Flurförderzeugen und Erdbaumaschinen.
Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf Straßenwärter / Straßenwärterin finden Sie auf unseren Internetseiten unter www.strassenbau.niedersachsen.de.
(*) Bewerber (w/m/d) mit erfolgreichem Abschluss einer dreijährigen Ausbildung eines förderlichen Berufes können als Quereinsteiger im Rahmen einer verkürzten zweijährigen Berufsausbildung mit einem höheren Entgelt nach Entgeltgruppe 4 TV-L eingestellt und ausgebildet werden. Bei Fragen hierzu nutzen Sie bitte die unten aufgeführten Kontaktmöglichkeiten.
Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit, vorab ein Praktikum auf einer Straßenmeisterei in Ihrer Nähe zu absolvieren. Die Kolleginnen und Kollegen der Meistereien stehen Ihnen für Fragen während der Dienstzeiten jederzeit gerne zur Verfügung. Entsprechende Ansprechpartner finden Sie auf unserer Homepage.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Eine Behinderung / Gleichstellung bitten wir zur Wahrung der Interessen bereits in der Bewerbung mitzuteilen.
Die Straßenbauverwaltung strebt in allen Bereichen und Positionen an, Unterrepräsentanzen i. S. des NGG abzubauen. Daher sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht und können nach Maßgabe des § 13 NGG bevorzugt berücksichtigt werden.
Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitä