Am Institut für Slawistik der Philosophischen Fakultät der Universität Greifswald ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
W3-Professur für Slawische Sprachwissenschaft
zu besetzen.
Von dem*der zukünftigen Stelleninhaber*in wird die Vertretung des Faches „Slawische Sprachwissenschaft“ in seiner ganzen Breite in Forschung und Lehre erwartet. Vorausgesetzt wird ein Forschungsprofil mit einem Schwerpunkt auf der russistischen und einem zweiten auf der polonistischen Sprachwissenschaft. Darüber hinaus sind fundierte Kenntnisse in der bohemistischen oder der ukrainistischen Sprachwissenschaft wünschenswert. Erwartet wird eine aktive Mitwirkung an allen am Institut für Slawistik angebotenen Studiengängen, insbesondere in den Lehramtsstudiengängen und den interdisziplinären Studiengängen der Philosophischen Fakultät mit slawistischer Beteiligung sowie an der Konzeption des Greifswalder Polonicums. Die Tätigkeit schließt darüber hinaus die Mitwirkung an den interdisziplinären Projekten des Forschungsschwerpunkts „Kulturen des Ostseeraums“ (IFZO u. a.) sowie die Weiterentwicklung der internationalen Kontakte des Instituts und der Universität ausdrücklich ein.
Erfahrungen in der akademischen Selbstverwaltung sowie der erfolgreichen Einwerbung von Drittmitteln werden erwartet. Die Befähigung und Bereitschaft zur Übernahme englischsprachiger Lehrveranstaltungen wird vorausgesetzt. Die Professur soll die Partnerschaftsbeziehungen mit den slawischen Ländern und deren wissenschaftlichen Institutionen weiter ausbauen. Die Universität Greifswald fördert und erwartet familienfreundliches Führungsverhalten.
Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 58 Abs. 1 Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LHG M-V): abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die herausragende Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, sowie zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, die gemäß § 58 Abs. 2 LHG M-V in der Regel im Rahmen einer Juniorprofessur oder durch eine Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen erbracht werden.
Gemäß § 61 LHG M-V wird die Professur im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder, wenn sich der*die Bewerber*in nicht auf Dauer zur Verfügung stellt, im Beamtenverhältnis auf Zeit oder entsprechend im Angestelltenverhältnis besetzt. In ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit kann in der Regel erstmalig nur berufen werden, wer zum Zeitpunkt der Ernennung das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Diese Ausschreibung richtet sich an alle Personen, unabhängig von ihrem Geschlecht. Die Universität will die Erhöhung des Frauenanteils dort erreichen, wo Frauen unterrepräsentiert sind. Deshalb sind Bewerbungen von Frauen besonders willkommen und werden bei gleichrangiger Qualifikation vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Frauen werden nachdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Bewerbungskosten werden vom Land Mecklenburg-Vorpommern leider nicht übernommen.
Nähere Auskünfte erteilt der Geschäftsführende Direktor des Instituts für Slawistik, Prof. Dr. Andreas Ohme, Tel.: 03834 420-3215.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, aus dem der wissenschaftliche Werdegang hervorgeht, Verzeichnis von Schriften und Lehrveranstaltungen, Kopien akademische Zeugnisse, Nachweis von Lehrerfahrung) sind in elektronischer Form (eine PDF-Datei) bis zum 26. Februar 2024 zu richten an:
Universität Greifswald
Dekanat der Philosophischen Fakultät
Ernst-Lohmeyer-Platz 3
17489 Greifswald
dekanphf@uni-greifswald.de
Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Datenschutz unter www.uni-greifswald.de/stellen/professuren