auf Dauer in Vollzeit oder Teilzeit zu besetzen.
Das Finanzamt Neumünster ist u.a. für die Festsetzung und Beitreibung von Landes- und Bundessteuern für Neumünster und die umliegenden Gemeinden zuständig. In unserer Behörde sind ca. 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.
- Außenprüfungen von Mittel-, Klein- und Kleinstbetrieben einschl.
- Prüfungsvorbereitung (Feststellen der Prüfungsrelevanz, der Prüfungsschwerpunkte und auszusparender Prüfungsfelder)
- Prüfungstätigkeit unter Beachtung der Grundsätze zur Rationalisierung der Betriebsprüfung
- Besprechungen und Schlussbesprechungen
- Erstellen der Bp-Berichte
- Auswerten der Bp-Berichte im Rahmen der veranlagenden Betriebsprüfung
- Bearbeiten der Rechtsbehelfe gegen Steuerbescheide aufgrund der Außenprüfung
- Einarbeiten von Nachwuchsprüferinnen und Nachwuchsprüfern und Betreuen der Auszubildenden
Voraussetzungen für eine Bewerbung sind:
- Abgeschlossene Ausbildung nach dem Steuerbeamtenausbildungsgesetz i.V.m. der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Steuerbeamte
- Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Steuerverwaltung
- Abgeleistete Probezeit
- Umfassende Erfahrungen in der Steuerverwaltung
- Bewältigung der übertragenen Aufgaben
- Sachkompetenz
- Eigenständigkeit/Initiative
- Entschlusskraft und hohes Maß an Durchsetzungsfähigkeit
- Verhandlungsgeschick
- Soziale Kompetenz
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 11 erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis richtet sich die Eingruppierung nach dem TV-L.
Darüber hinaus bieten wir
- ein vielfältiges Aufgabensprektrum
- ein kollegiales Arbeitsklima
- ein vielseitiges Angebot an in- und externen Fortbildungen
- individuelle Personalentwicklung
- eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Möglichkeit mobil und flexibel zu arbeiten
- 30 Tage Urlaub im Jahr
- ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement
Diese Ausschreibung richtet sich nur an Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein.
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden können. Deshalb können sich Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte auf diese Stellenausschreibung bewerben, auch wenn sie nicht im Landesdienst beschäftigt sind und werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir streben in allen Beschäftigungsgruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilze