Mitarbeiter Bereitschaftspraxis in Teilzeit in Augsburg bei Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Mitarbeiter (m/w/d) Bereitschaftspraxis in Teilzeit in Augsburg bei Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
bei der KVB in Augsburg
Publiziert: 09.07.2024
Als moderner Dienstleister im Gesundheitswesen sind wir kompetenter Servicepartner für unsere rund 29.000 Mitglieder - die Vertragsärzte und Psychotherapeuten in Bayern. Wir bieten Beratung und Service für unsere Mitglieder, entwickeln und evaluieren innovative medizinische Versorgungsstrukturen und etablieren zukunftsorientierte Qualitätsstandards.
Zur Verstärkung unserer Bereitschaftspraxis an der Klinik Vincentinum in Augsburg suchen wir Sie als
Mitarbeiter (m/w/d) Bereitschaftspraxis Vincentinum in Teilzeit (20 bis 30Std./Wo.). Gute Gründe bei uns zu starten
Sicherer Arbeitsplatz in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
Leistungsgerechte Vergütung zuzüglich Schichtzulagen sowie tariflichen Sozialleistungen und betrieblicher Altersvorsorge
Freizeitausgleich und 32 Tage Urlaub im Jahr
Diverse Weiterbildungsmöglichkeiten
Ein angenehmes Arbeitsumfeld in einer unserer KVB Praxen
Ihre Aufgaben
Patiententriage am Empfang
Empfang von Patienten und Erfassung der Daten
Assistenz und Dokumentation im Sprechzimmer
Wartezimmermanagement
Sonderaufgaben und Hygienemaßnahmen im Praxisbetrieb
Ihr Profil
Abgeschlossene Berufsausbildung als Arzthelfer (m/w/d), medizinischer Fachangestellter (m/w/d), Krankenschwester/ -pfleger (m/w/d), Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w/d), Notfallsanitäter (m/w/d), Rettungsassistent (m/w/d) oder Medizinstudent (m/w/d) mit abgeschlossenem ersten Staatsexamen
Kenntnisse in Praxisablauf und Arztabrechnung wünschenswert
Organisationsgeschick und Durchhaltevermögen
Mehrjährige Berufserfahrung und gute PC-Kenntnisse
Freundliches patientenorientiertes Auftreten und sehr gute kommunikative Fähigkeiten
Teamfähigkeit und Flexibilität hinsichtlich einem Einsatz in den Abendstunden sowie am Wochenende und an Feiertagen
Bitte beachten Sie, dass Sie nach dem neuen Masernschutzgesetz einen Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachweisen müssen, sofern Sie nach 1970 geboren wurden.
Informationen zu den Praxisöffnungszeiten finden Sie hier:
https://bereitschaftspraxen.116117.de/#/