Justizhelfer / Justizhelferin bei Landgericht Duisburg
Justizhelfer / Justizhelferin (m/w/d) bei Landgericht Duisburg
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen oder mehrere Justizhelfer*innen für das Landgericht Duisburg und die Amtsgerichte des Landgerichtsbezirks Duisburg ! Die Stellen sind zunächst für 1 Jahr befristet. Daraufhin ist eine unbefristete Weiterbeschäftigung geplant.
- das Aufrechterhalten der Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Justizgebäuden - hierbei wenden Sie die dazu erforderlichen Maßnahmen im Rahmen des Sicherheitskonzeptes der Justiz an,
- die Teilnahme an Terminen und Sitzungen sowie das Vorführen von Gefangenen und zu Terminen und Sitzungen und das zwangsweise Vorführen anderer Personen bei Bedarf,
- das Bewachen der vorgeführten, in Haft genommenen oder auf besondere Anordnung zu beaufsichtigenden Personen innerhalb der Justizgebäude,
- das Ausführen von Anweisungen, die das Festhalten einer Person betreffen oder auch die vorläufige Festnahme, die Vorführung oder Verhaftung sowie Durchsuchungen oder Beschlagnahmen, ferner die Hilfeleistungen bei solchen Maßnahmen,
- das Durchführen betriebsinterner Abläufe, z.B. Aktentransporte, Arbeiten auf der Poststelle, Kurierfahrten oder den Pfortendienst,
- das Unterstützen unserer Hausmeister*innen bei der Erledigung von Umzügen, kleinen Reparaturen und Weiteres.
Bewerber/innen sollten:
- einen Hauptschulabschluss oder einen gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss mitbringen,
- optional zusätzlich über eine abgeschlossene Berufsausbildung im handwerklichen Bereich verfügen,
- zum Zeitpunkt der Einstellung nicht älter als 38 Jahre alt sein. Schwerbehinderte nicht älter als 41 Jahre. Die Altersgrenze beruht auf der anschließend anzustrebenden Verbeamtung (s.u.),
- körperlich fit sein. Dies kann durch das „Deutsche Sportabzeichen“ oder die Mitgliedschaft bei einem Sportverein/Sportverband nachgewiesen werden (Nachweise sollten nicht älter als 12 Monate sein). Alternativ können sportliche Aktivitäten auch durch Beschreibung der Art und des Umfangs glaubhaft gemacht werden,
- sicher auftreten und Durchsetzungsvermögen haben,
- verantwortungsbewusst sein und Einsatzbereitschaft zeigen.
Sie haben außerdem Freude an Teamarbeit und sind kommunikativ? Dann sollten wir uns unbedingt kennenlernen!
Es erwartet Sie:
- Die Einstellung in das Tarifverhältnis als Justizhelfer*in in der Entgeltgruppe 4 TV-L. Das monatliche Anfangsgehalt beträgt bei einer Beschäftigung in Vollzeit im Regelfall 2.500,70€ brutto (Stand: 01.12.2022),
- Bei entsprechender Eignung die Entfristung Ihres Arbeitsverhältnisses und die spätere Qualifikation zum Justizwachtmeister (m/w/d)
- Eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis. Aus diesem Grund müssen bei der Einstellung in das Tarifverhältnis auch die Voraussetzungen für eine spätere Verbeamtung vorliegen. Sie müssen:
- die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Art.116 des Grundgesetzes besitzen. Alternativ sind Sie Staatsangehörige*r eines anderen EU Mitgliedsstaates, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben,
- Gewähr dafür bieten, dass Sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten,
- in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben,
- über die erforderliche gesundheitliche Eignung verfügen. Schwerbehinderte weisen das für den Justizwachtmeisterdienst erforderliche Mindestmaß an körperlicher Rüstigkeit nach.
Bei der Justiz.NRW arbeiten rund 43.000 Menschen bei 204 Gerichten, 19 Staatsanwaltschaften und drei Generalstaatsanwaltschaften, 36 Justizvollzugseinrichtungen, fünf Jugendarrestanstalten und 19 Dienststellen des ambulanten Sozialen Dienstes gemeinsam für ein Ziel: Ein gerechtes Miteinander in der Gesellschaft. In ganz unterschiedlichen Berufsfeldern kann sich hier jeder auf seinen eigenen Karriereweg machen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren dabei von unterschiedlichen Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung, einer guten Work-Life-Balance, sicheren Arbeitsplätzen und der Möglichkeit der Verbeamtung.
Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mit