Auf der Grundlage des Hessisches Lehrkräftebildungsgesetzes und der darauf basierenden Rechtsvorschriften trägt die hauptamtliche Ausbilderin/der hauptamtliche Ausbilder Verantwortung für eine geordnete, praxisorientierte und wirksame Professionalisierung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst und hat insbesondere folgende Aufgaben:
Sie/Er
- gestaltet im Rahmen der von ihr/ihm verantworteten Fachmodulen und/oder allgemeinpädagogischen Modulen (MLiG und MDFB) und/oder Ausbildungsveranstaltungen (VEBB, VINN und VBRH) Seminarsitzungen nach erwachsenenpädagogischen Gesichtspunkten und nach den Grundsätzen theoriegeleiteter Praxis, orientiert an aktuell anerkannten pädagogischen Ansätzen sowie am Anspruch optimaler individueller Förderung,
- führt Unterrichtsbesuche mit entsprechenden individuell fördernden Beratungen im Sinne einer Prozessbegleitung durch,
- bewertet die Leistung der von ihr/ihm betreuten Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst in den Modulen,
- berät und betreut Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (u. a. bei der Abfassung Pädagogischer Facharbeiten),
- wirkt mit bei Zweiten Staatsprüfungen und gegebenenfalls bei weiteren Prüfungen,
- bietet Hospitationsunterricht an,
- kooperiert eng mit den Ausbildungsschulen, vorrangig mit den zuständigen Mentor/innen sowie mit anderen Ausbilder/innen,
- evaluiert regelmäßig die Wirksamkeit ihrer/seiner Ausbildungsarbeit,
- bildet sich im Hinblick auf die Anforderungen der Ausbildung kontinuierlich fort und führt ein Qualifizierungsportfolio,
- unterstützt als Teil des Ausbildungskollegiums den reibungslosen Ablauf der Dienstgeschäfte am Studienseminar sowie dessen administrative und inhaltliche Weiterentwicklung,
- unterstützt das Studienseminar in der Kooperation mit externen Partnern,
- wirkt mit bei der landesweiten Weiterentwicklung der Qualität der Ausbildung,
- übernimmt weitere Aufgaben in allen Phasen der Lehrerbildung, z. B. Fortbildung von Lehrkräften.
Darüber hinaus wird die Bereitschaft erwartet, in allen studierten Fächern und der Allgemeinpädagogik weitere Ausbildungsaufgaben zu übernehmen und gegebenenfalls für kooperierende Studienseminare zusätzlichen Ausbildungsbedarf abzudecken.
Sofern die einjährige Qualifizierungsmaßnahme für Ausbildungsbeauftragte bzw. Ausbildende noch nicht absolviert wurde, wird die Bereitschaft, daran teilzunehmen, erwartet, damit eine optimale Vorbereitung auf die neuen Aufgaben gewährleistet wird.