Die Bezirksregierung Münster sucht zum 01.12.2024
mehrere Ingenieur:innen (m/w/d)
für die Ausbildung als Umweltoberinspektoranwärter:in
Besoldung: Anwärterbezüge (Beamtenverhältnis auf Widerruf) in Höhe von 1.405,68 €
Bewerbungsfrist: 31.07.2024
Wir vertreten die NRW-Landesregierung im Münsterland und in der Emscher-Lippe-Region und planen die regionale Entwicklung in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt, Schule, Kultur, Gesundheit, Städtebau, Verkehr und Sicherheit. Unsere etwa 1.800 Mitarbeitenden bieten einen umfangreichen Service für Unternehmen, Kommunen und Verbände. Damit tragen sie Mitverantwortung für das Wohl von 2,6 Millionen Menschen in unserer Region.
Das vielseitige Aufgabenspektrum der staatlichen Umweltverwaltung umfasst die Themen der Wasser- und Kreislaufwirtschaft sowie des Boden- und Immissionsschutzes in fachlicher als auch rechtlicher Hinsicht. Neben der Abwicklung von Genehmigungsverfahren besteht ein wesentlicher Schwerpunkt in der medienübergreifenden Umweltinspektion von Anlagen.
Für den Einsatz in der Umweltverwaltung bietet Ihnen die Bezirksregierung Münster mit der 15-monatigen Ausbildung zum/zur Umweltoberinspektor:in die Chance, aufbauend auf Ihrem ingenieurwissenschaftlichen Studium eine praxisorientierte Zusatzqualifikation zu erwerben und Beamtin/Beamter der staatlichen Umweltverwaltung zu werden. Sowohl im Rahmen der Ausbildung als auch im späteren Einsatz erwarten Sie abwechslungsreiche Aufgaben im Innen- und Außendienst.
Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung werden Sie an den Standorten der Bezirksregierung in Herten oder in Münster eingesetzt. Ein späterer interner Wechsel des Aufgabenbereiches innerhalb der Umweltverwaltung ist grundsätzlich in Abhängigkeit von Bedarf und persönlicher Entwicklung möglich. Die Ausbildung erfolgt zu unterschiedlichen Anteilen an beiden Standorten sowie in externen Lehrgängen.
Sie haben Ihr ingenieurwissenschaftliches Studium abgeschlossen, ggf. schon erste Berufserfahrungen und möchten sich mit Ihren erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten für den Umweltschutz engagieren?
Dann entscheiden Sie sich für die Ausbildung als Umweltoberinspektoranwärter:in und unterstützen im Anschluss unsere Umweltabteilung als technische Sachbearbeiter:in.
Mehr über die vielfältigen Aufgaben der Bezirksregierung Münster als Arbeitgeber finden Sie auf www.brms.nrw de .
- Fachpraktische Ausbildungsabschnitte in den Dezernaten für Kreislaufwirtschaft und Bodenschutz, Immissionsschutz und Wasserwirtschaft bei der Bezirksregierung Münster.
- Theoretische Ausbildungsabschnitte in unterschiedlichen Ausbildungsstätten in NRW mit Schwerpunkt auf der Vermittlung und Anwendung der einschlägigen umweltrechtlichen Regelungen.
- Vermittlung der Zielsetzungen und Strategien der Wasserwirtschaft und des Gewässerschutzes, des Immissionsschutzes einschließlich der Luftreinhaltung und der Lärmbekämpfung, des Bodenschutzes und der Kreislaufwirtschaft.
- Hospitation bei einer unteren Umweltschutzbehörde sowie beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW.
Mehr Informationen über die Ausbildungsinhalte und die Laufbahnprüfung finden Sie in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
- Sie haben Interesse, sich in komplexe und vielseitige Fragestellungen in den Bereichen Wasser- und Kreislaufwirtschaft, Boden- und Immissionsschutz sowie die jeweiligen rechtlichen Regelwerke einzuarbeiten.
- Die Bereitschaft für eine interdisziplinäre und teamorientierte Arbeitsweise bringen Sie mit.
- Sie verfügen über ein hohes Maß an sozialer Kompetenz und Kommunikationsfähigkeit.
Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsvermögen und Entscheidungsfähigkeit sind Ihre Stärken.
- Bachelorabschluss oder ein entsprechender Studienabschluss an einer Fachhochschule/ Universität oder einer anderen gleichstehenden Hochschule in einer für die Laufbahn geeigneten ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtung, dies sind zum Beispiel Bauingenieurwesen, Maschinenbau, Chemieingenieurwesen, Bioingenieurwesen, Elektrotechnik, Technischer Umweltschutz, Versorgungstechnik sowie Sicherheitstechnik.
- Besitz der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union bzw. eines Staates mit EU-Rechtsabkommen.
- Zum Ende der Ausbildung darf das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet sein (Ausnahmen beispielsweise bei anerkannter Schwerbehinderung/ Gleichgestellten/ Erziehungszeiten).
- Gesundheitliche Eignung sowie ein Führungszeugnis ohne Eintragungen.
Die Bere