KI-Expertinnen / KI-Experten in Düsseldorf bei Landeskriminalamt NRW
KI-Expertinnen / KI-Experten (w/m/d) in Düsseldorf bei Landeskriminalamt NRW
Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen ist die Zentralstelle der Kriminalitätsbekämpfung in NRW. Wir entwickeln fortschrittliche Ermittlungsmethoden, analysieren verschiedenste Phänomenbereiche und führen anspruchsvolle Ermittlungsverfahren. Die Leistungen unserer rund 1.840 Beschäftigten sind in vielen Bereichen entscheidende Grundlage für die Verhütung und Aufklärung von Kriminalität in NRW. Gehören auch Sie dazu.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
KI-Experten (w/m/d)
im Dezernat 41, Teildezernat 41.3 „Softwareentwicklung“ (A13/14 LBesO A NRW)
Kennziffer: 2024-Beamte-KI-Experten
Mit einem Team von KI-Experten (w/m/d) stärken wir unsere Kompetenzen bei der Analyse von Massendaten (Big Data) und der Nutzung Künstlicher Intelligenz. Das Team ist Teil des Cybercrime-Kompetenzzentrums des LKA NRW und entwickelt, implementiert und supportet innovative Softwarelösungen für die Polizei. Dabei arbeiten wir mit agilen Methoden (z. B. angelehnt an Scrum). Entsprechend agil sind unsere Anforderungen an das KI-Team.
- Konzeption, Entwicklung, Testung und Optimierung sowie die Bereitstellung von KI-basierten Analyse- bzw. Auswerteverfahren
- Identifikation, Bewertung und Entwicklung geeigneter Methoden
- Beschaffung, Aufbereitung und/oder Erzeugung von Trainings- und Testdaten
Einschätzung, Nutzung und Erweiterung von KI-Systemen und weiteren relevanten Werkzeugen
- Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2.2 (oder Beamtinnen bzw. Beamter der Laufbahngruppe 2.1 mit der Laufbahnbefähigung zur Laufbahngruppe 2.2) der Laufbahn besonderer Fachrichtungen - technische Dienste - der Bundesverwaltung, einer Landesverwaltung oder einer Kommunalverwaltung in einem Amt der Besoldungsgruppe A 13 oder A 14 LBesO A NRW (oder jeweils einschlägige LBesO A bzw. BBesO), sowie
- Direkteinsteigerinnen und Direkteinsteiger (Deutsche oder Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, den die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union vertraglich einem entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben) und Tarifbeschäftigte in einer Tätigkeit der tariflichen Entgeltgruppe 13 oder Entgeltgruppe 14 TV-L,
- Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt der Laufbahn besonderer Fachrichtungen - technische Dienste -
- Vorliegen der laufbahnrechtlichen und beamtenrechtlichen Voraussetzungen zwecks Verbeamtung; hierfür ist eine hauptberufliche Tätigkeit in einem einschlägigen Bereich von mindestens zwei Jahren und sechs Monaten vorzuweisen
- Sollten die laufbahnrechtlichen und beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Verbeamtung nicht vorliegen, ist eine Einstellung als Regierungsbeschäftige bzw. Regierungsbeschäftigter möglich.
- Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Informatik oder eines vergleichbaren Studienganges aus dem ingenieurs- oder naturwissenschaftlichen Bereich (Diplom Universität oder Masterabschluss)1
- Nachweisbare Erfahrungen im Bereich Künstliche Intelligenz bzw. Maschinellem Lernen durch einschlägige Abschlussarbeiten, studentische Tätigkeiten oder Berufserfahrung (Ar-beits- und Praktikumszeugnisse)1
- Umfangreiche praktische Erfahrung in der Softwareentwicklung im Bereich Künstliche Intelligenz/Maschinelles Lernen
Sehr gute Programmierkenntnisse in C#, Java, Python oder vergleichbaren Sprachen
- Sehr gute Englischkenntnisse
- Deutschkenntnisse
- Erfahrungen mit aktuellen Technologien der künstlichen Intelligenz wie Keras, scikit-learn, PyTorch oder TensorFlow
- Erfahrungen im Bereich der Methoden der Computerlinguistik (NLP), Computer Vision, automatischer Spracherkennung oder Big Data Analyse
Erfahrungen in agilen Methoden, zum Beispiel Scrum
- Teamfähigkeit
- Kooperationsbereitschaft und Konfliktfähigkeit
- Hohe Innovations- und Lernbereitschaft
Eigenständigkeit und Ergebnisorientierung
Die Auswahlentscheidung erfolgt nach den Grundsätzen der Bestenauslese im Sinne des Artikels 33 Absatz 2 Grundgesetz. Daher überprüfen wir die in der Ausschreibung geforderten Kompetenzen im Rahmen eines strukt