eine:n weitere:n Mitarbeiter:in (m/w/d)
in einer Flüchtlingsunterbringungseinrichtung des Landes NRW
im Regierungsbezirk Köln – am Standort Leverkusen
(Entgeltgruppe 8 TV-L)
in Dezernat 20 – zum nächstmöglichen Zeitpunkt – befristet auf zwei Jahre ab Beginn
Die Bezirksregierung Köln ist eine moderne, leistungsfähige und bürgerfreundliche Landesbehörde. Sie vertritt viele Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen in den unterschiedlichsten Fachbereichen.
Die über 2000 Mitarbeitenden gestalten gemeinsam die Gegenwart und Zukunft des Regierungsbezirks für dessen 4,5 Millionen Einwohner:innen. Zur Erfüllung der abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Tätigkeiten mit gesellschaftlichem Mehrwert suchen wir Ihre Unterstützung.
- flexible Arbeitszeiten
- Teilzeitmöglichkeiten*
- bis zu 50% Telearbeit (Home Office)*
- bis zu 30 Urlaubstage
- betriebliche Zusatzversorgung (VBL)
- umfangreiche Fortbildungsangebote und Entwicklungsmöglichkeiten
betriebliches Gesundheitsmanagement mit attraktiven Angeboten
Dem Dezernat 20 der Bezirksregierung Köln obliegt die bezirksweite Zuständigkeit für die Unterbringung, Betreuung und Versorgung von Asylsuchenden sowie die Organisation des Betriebs der Unterkünfte (Erstaufnahmeeinrichtungen und zentrale Landesunterkünfte). Es überwacht und kontrolliert die vertragsgerechte Leistungserbringung und Aufgabenwahrnehmung der Betreuungsverbände und Sicherheitsdienstleister und initiiert bei Bedarf Optimierungen.
Ihre Aufgabengebiete im Dezernat 20 entstammen der Unterstützung der Flüchtlingsunterkunft.
Hier wirken Sie mit bei der:
- Standortbetreuung inkl. Überprüfung der vertraglich vereinbarten Standards
- Zusammenarbeit u.a. mit Betreuungsorganisationen, Sozialämtern, Ausländerbehörden, Gesundheitsämtern, Polizei
- Führung von Statistiken sowie Erstellung von Meldungen und Berichten
- Organisation und Prüfung der asylrechtlichen Verfahrensschritte im Rahmen der Registrierung
- Unterstützung bei der Sicherstellung der Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – AsylbLG – (u. a. Ausstellung von Taxi- und/oder Krankenbehandlungsscheinen, Taschengeldleistungen)
Mitwirkung bei Maßnahmen nach dem Asylgesetz, Infektionsschutzgesetz und Aufenthaltsgesetz
- abgeschlossene juristisch- oder verwaltungsgeprägte Ausbildung, z. B. Verwaltungsfachangestellte, Justizfachangestellte oder Kaufleute für Büromanagement oder
- abgeschlossene kaufmännische Ausbildung aus einem bürobezogenen Tätigkeitsbereich oder
- abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung sowie nachgewiesene mindestens zweijährige Berufserfahrung in einer verwaltungsbezogenen Tätigkeit mit einem Bezug zu der Aufnahme / Betreuung von Geflüchteten.
- Gute Kenntnisse im Umgang mit den gängigen MS Office-Programmen, insbesondere Excel
- sehr gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift in der deutschen Sprache
- Einsatzbereitschaft, Team- und Kooperationsfähigkeit
- Fähigkeit, sich schnell und selbstständig in neue, komplexe Bereiche einzuarbeiten
- engagierte und eigenverantwortliche Arbeitsweise
- hohe Belastbarkeit, auch bei erhöhtem Arbeitsaufkommen
- selbstbewusstes und verhandlungssicheres Auftreten gegenüber Dritten
- Berufserfahrung im Zuwendungsrecht ist von Vorteil
Checkliste Bewerbungsunterlagen:
- Anschreiben
- Lebenslauf
- Qualifikationsnachweise
- Arbeitszeugnisse
- Ggf. Schwerbehindertenausweis
Hinweis: Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, sind bei einem Einsatz in einer Flüchtlingsunterbringungseinrichtung verpflichtet, einen Nachweis über einen Masern-Impfschutz zu erbringen. Als Nachweis ist vorzulegen:
- Impfdokumentation nach § 22 Abs. 1 und 2 IfSG oder
- ärztliches Zeugnis über vorliegende Immunität oder medizinische Kontraindikation oder
- Bestätigung e