Mitarbeiter*in für die Verkehrsüberwachung in Heikendorf bei Amt Schrevenborn
Mitarbeiter*in für die Verkehrsüberwachung in Heikendorf bei Amt Schrevenborn
Wir suchen Sie!
Kontakt
Amtsverwaltung Schrevenborn
Herr Thomas Kussin
Tel.: 0431 24 09 100
Das Amt Schrevenborn, bestehend aus den Gemeinden Heikendorf, Mönkeberg und Schönkirchen, sucht zum nächstmöglichen Termin
mehrere Mitarbeiter*innen für das Aufgabengebiet Verkehrsüberwachung
Zu den wesentlichen Aufgaben dieser Stelle gehören
- Feststellen von Verkehrsverstößen in Halte- und Parkbereichen und das Erteilen entsprechender Verwarngelder bei festgestellten Verstößen,
- Kontrolle des öffentlichen Verkehrsraumes auf unerlaubte Sondernutzungen (Anhänger und Wohnwagen), sowie auf nicht zugelassene Fahrzeuge.
Das zeichnet Sie aus: - Ein sicheres und bürgerfreundliches Auftreten bei gleichzeitigem Durchsetzungsvermögen in Konfliktsituationen,
- ein hohes Maß an Selbständigkeit, Struktur und Engagement,
- Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten, auch an Wochenenden und Feiertagen,
- Bereitschaft zu Fortbildungen,
- Erfahrungen im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs sind wünschenswert.
Darauf können Sie sich freuen: - eine unbefristete Teilzeitstelle (die wöchentliche Arbeitszeit kann individuell vereinbart werden),
- eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 3 TVöD,
- Zahlung von Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschlägen,
- sämtliche Vorzüge des öffentlichen Dienstes, insbesondere Arbeitsplatzsicherheit, eine lohnende betriebliche Altersvorsorge (VBL),
30 Urlaubstage je Kalenderjahr, eine jährliche Sonderzuwendung,
- ein Arbeitgeber, dem familienfreundliche Arbeitsbedingungen und gesundheitsfördernde Angebote, wie betriebliches Gesundheitsmanagement mit Gesundheitstag, Fitness-, Entspannungs- und Massageangeboten am Herzen liegen,
- die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf durch flexible Arbeitszeiten.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich jetzt!
Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben werden Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Schwerbehinderte erhalten bei gleicher Eignung den Vorzug.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.
Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung bis zum 02.04.2023 !
Ihr Personal-Team
des Amtes Schrevenborn