Die Universität Trier zeichnet sich als junge Campus-Universität mit geisteswissenschaftlichem Schwer-
punkt vor allem durch ihre große internationale Vernetzung aus. Mit aktuell etwa 11.000 Studierenden
und rund 2.000 Beschäftigten gehört sie zu den größten Arbeitgebern in der Region Trier.
In der Stabstelle der Kanzlerin der Universität Trier ist zum 01.01.2024 folgende Stelle zu besetzen:
Arbeitsschutzreferent*in (m/w/d)
(E 11 TV-L, 50 %, unbefristet)
Diese Aufgaben erwarten Sie:
- Unterstützung des*der Kanzlers*in bei der Organisation und Kontrolle der Durchführung des
Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes an der Universität Trier durch die Erstellung und
Fortschreibung von verbindlichen Richtlinien und Regelungen inkl. geeigneter Umsetzungs-
und Kontrollkonzepte
- Leitung des Arbeitsschutzausschusses
- Organisation und Übertragung von Verantwortlichkeiten abseits der Linienhierarchie für spezi-
elle Funktionen (Sicherheitsbeauftragte, Ersthelfer*innen, Brandschutzhelfer*innen, Tierschutz-
beauftragte)
- Wahrnehmung der Aufgaben der*des Strahlenschutzbevollmächtigten entsprechend den je-
weils gültigen Strahlenschutzanweisungen
- Überwachung der gentechnischen, biologischen, röntgen- und lasertechnischen Einrichtungen
und Anlagen auf der Basis der jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben inkl. der Vertretung nach
außen
- Sicherstellung der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung auf der Grund-
lage des ASiG einschließlich der Koordination dieser Betreuung; dies beinhaltet u.a. die Bedarfs-
ermittlung nach den Vorgaben des ASiG, die Vergabe in Abstimmung mit der Beschaffung bzw.
der zentralen Vergabestelle und des Landes und die Abwicklung des Vertrages auf der Grund-
lage der jeweiligen Verträge; Die Koordination betrifft im Wesentlichen die Steuerung und Kon-
trolle des Arbeitseinsatzes der Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Einleitung aller nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erforderlichen zentralen Maßnah-
men zur Vorsorge und Abwehr gegen drohende Gefahren sowie zur Begrenzung von Schäden;
dies beinhaltet z. B. die Kontrolle und Evaluation des Unfallgeschehens an der Universität Trier
- Aufgaben der*des Brandschutzbeauftragten
Das erwarten wir von Ihnen:
- Vorausgesetzt wird ein technischer oder verwaltungsorientierter Bachelorabschluss oder ein
Meister-Abschluss im technischen Bereich bzw. eine vergleichbare Aus- oder Fortbildung
- Kenntnisse der erforderlichen allgemeinen Arbeitsschutzvorschriften, der unfallkassenrechtli-
chen Vorschriften, des staatlichen Arbeitsschutzrechtes sowie von technischen Normen und
einschlägigen speziellen Rechtsvorschriften bzw. die Bereitschaft sich diese anzueignen
- Nachgewiesene Ausbildung nach Nr. 5 der DGUV I 205-003, die alle drei Jahre nach Nr. 8 der
DGUV I 205-003 aufzufrischen ist