Der höhere Polizeivollzugsdienst nimmt Führungs- und Managementaufgaben vielfältigster Art wahr, beispielsweise die Leitung von Dienststellen mit erheblicher Personalverantwortung, die Erarbeitung konzeptioneller Vorgaben in Stäben, Aus- und Fortbildung, die Erarbeitung, Analyse und Strukturierung von Konzepten zur Kriminalitätsbekämpfung und Prävention, die Organisation und Leitung von Einsätzen. Der Erfolg polizeilicher Arbeit hängt dabei entscheidend von der Qualifikation, den Potenzialen und der Persönlichkeit der Führungskräfte ab. Deren Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft, fachliche Qualifikation, persönliche und soziale Kompetenz bestimmen maßgeblich die Entwicklung der Polizei Berlin.
- eine interessante, abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit, in der Sie wichtige Lebensbereiche der Stadt Berlin mitgestalten und Ihre persönlichen Kompetenzen weiterentwickeln können
- die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch eine flexible Arbeitszeitgestaltung und die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung im Rahmen der dienstlichen Notwendigkeiten
- ein betriebliches Gesundheitsmanagement, dessen Angebote (z.B. vielfältige sportliche Aktivitäten) Ihre Gesundheit erhalten sollen
Polizeirätin / Polizeirat bzw. Kriminalrätin / Kriminalrat: Abschluss der 1. und 2. juristischen Staatsprüfung mit zusammen mindestens 13 Punkten;
Das Amt wird zunächst gemäß § 11 Laufbahngesetz im Beamtenverhältnis auf Probe für die Dauer von drei Jahren übertragen und danach bei Bewährung auf Lebenszeit verliehen.
Polizeireferendarin / Polizeireferendar: Abschluss der ersten juristischen Staatsprüfung mit mindestens der Note "befriedigend" oder
Hochschulabschluss (Master, Magister, Diplom (univ.), Staatsexamen) mindestens mit der Note "gut";
Sie werden unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst für den höheren Polizeivollzugsdienst eingestellt und erhalten Anwärterbezüge nach § 59 Bundesbesoldungsgesetz in der Überleitungsfassung Berlin.
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Mitglieds- oder Vertragsstaates der Europäischen Union
- zum Tage der Einstellung ist das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet
- für die Laufbahn nach den Ergebnissen des Einstellungsverfahrens gesundheitliche, körperliche und persönliche Eignung
- Führerschein Klasse B für Schaltgetriebe und Schwimmfähigkeitsnachweis (Nachweis über die Fähigkeit, 200 m schwimmen zu können, z. B. Schwimmabzeichen „Bronze“) - Nachweise bitte der Bewerbung beifügen
- Kenntnisse der englischen Sprache (Europäischer Referenzrahmen B1; wird im Rahmen des Einstellungstests geprüft)