Werkstudentin/Werkstudent bei Stadt Emmerich am Rhein
Werkstudentin/Werkstudent (m/w/d) bei Stadt Emmerich am Rhein
Stellenausschreibung
Die Stadtverwaltung Emmerich am Rhein versteht sich als ein modernes und kundenorientiertes Dienstleistungsunternehmen und beschäftigt über 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese sind sowohl im Rathaus als auch in Außenstellen für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger tätig. Hierzu zählen beispielsweise das Bürgerbüro, die örtlichen Schulen, das Theaterbüro und die Stadtbücherei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Kultur- Künste- Kontakte Emmerich am Rhein (KKK)" sowie der Bauhof der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein (KBE)".
Das Schlösschen Borghees wird von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Kultur Künste Kontakte vielfältig genutzt. In dem Herrenhaus werden u.a. Ausstellungen von Künstlerinnen und Künstlern der Region organisiert.
Für den Aufsichtsdienst in der Ausstellung sucht die Stadt Emmerich am Rhein zum nächstmöglichen Zeitpunkt
zwei Werkstudenten / Werkstudentinnen.
Zu den wesentlichen Aufgaben der Stelle gehören:
- Öffnen und Schließen der Räumlichkeiten zu den Öffnungszeiten, sonntags 11 bis 17 Uhr
- Aufsicht in der Ausstellung zu den Öffnungszeiten
- Ggf. Auskunft zur jeweils aktuellen Ausstellung und zum Ensemble Schlösschen Borghees
Wir erwarten: - Sprachkenntnisse in Deutsch
- Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit
- Verantwortungsbewußtsein
- Freundlicher Umgang mit Besucherinnen und Besuchern
Wünschenswert sind: - Sprachkenntnisse in Englisch und / oder Niederländisch
Unser Angebot: - Aufteilung der Arbeitszeit in Absprache mit der Betriebsleitung
- Stundenweise Vergütung (derzeitiger Stundenlohn 14,38 EUR/Std., ab 01.03.2024 16,41 EUR)
Hinweise zur Bewerbung: Bei Interesse an der vorgestellten Tätigkeit bewerben Sie sich bitte bis zum 09.02.2024 online auf www.emmerich.de, Rubrik „Offene Stellen“ und laden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen inkl. der Immatrikulationsbescheinigung im Bewerbungsportal hoch. Nach Ablauf des Stellenbesetzungsverfahrens werden alle Unterlagen in Papier- und Dateiform aus datenschutzrechtlichen Gründen vernichtet.