Bei der Bezirksregierung Köln sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt
drei unbefristete Stellen in der
technischen Sachbearbeitung
als Ingenieur:innen (m/w/d)
(Besoldungsgruppe bis A11 LBesO A NRW bzw. bis Entgeltgruppe 12 TV-L)
im Dezernat 54 – Überwachung von Talsperren am Standort Köln zu besetzen.
Die Bezirksregierung Köln ist eine moderne, leistungsfähige und bürgerfreundliche Behörde der staatlichen Mittelinstanz. Sie ist eine Bündelungsbehörde, die in ihrem Bezirk alle Ressorts der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen vertritt. Die Bezirksregierung Köln ist mit rund 2000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine der großen Behörden im Land NRW.
Zur Unterstützung suchen wir weitere Sachbearbeitungen.
Die BR Köln ist zuständig für die Genehmigung und Überwachung von Stauanlagen, die unter § 75 Landeswassergesetz NRW fallen („Talsperren“). Im Regierungsbezirk Köln gibt es 67 Talsperren.
- Anlagenüberwachung durch regelmäßige Talsperrenschauen
- Überwachung des Talsperrenbetriebes
- Prüfung von Sicherheitsberichten
- Prüfung und Begleitung der von den Betreibern durchzuführenden vertieften Überprüfungen nach DIN 19700 hinsichtlich
- betrieblicher Belange
- statischer Bemessung
- hydrologischer Bemessung
- hydraulischer Bemessung
- Überwachungskonzept
Bauüberwachung und Bauabnahmen
- ein abgeschlossenes Studium in der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Vertiefung Geotechnik, konstruktiver Ingenieurbau, Wasserwesen oder vergleichbar (Abschluss: Bachelor oder Dipl.-Ing. FH) oder
ein abgeschlossenes Studium in der Fachrichtung Maschinenbau, Vertiefung konstruktiver Maschinenbau oder vergleichbar (Abschluss: Bachelor oder Dipl.-Ing. FH)
- Berufserfahrung im Bereich der Talsperrentechnik sowie Vorkenntnisse rechtlicher bzw. verwaltungsmäßiger Zusammenhänge im Umweltbereich sind von Vorteil
- gute EDV-Kenntnisse in der Anwendung von Standardsoftwareprogrammen
- Führerscheinklasse B (früher 3) ist Voraussetzung wie die Bereitschaft, ein Dienstfahrzeug zu führen
- Fähigkeit zur sicheren Verhandlungs- und Gesprächsführung
- sicheres und fachkompetentes Auftreten bei der Vertretung der Behörde nach außen
- Organisationsgeschick, Eigeninitiative, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, Teamfähigkeit, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit und Belastbarkeit.
gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit in der deutschen Sprache.
- einen unbefristeten Arbeitsvertrag
- ein abwechslungsreiches, zukunftsorientiertes und verantwortungsvolles Aufgabengebiet
- gute berufliche und persönliche Fortbildungsmöglichkeiten
- tarifliche Leistungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sowie eine Vergütung mit der Entgeltgruppe EG 12 TV-L
- eine betriebliche Zusatzversorgung (VBL)
- die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeiten, moderne Teilzeitmodelle, die Möglichkeit von Telearbeit in vielen Bereichen
- am Standort Köln den Erwerb eines vergünstigten Deutschlandtickets (33 EUR)
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- eine selbstständige Tätigkeit in einem engagierten und aufgeschlossenen Team
- Raum für Eigeninitiative, Verantwortung und die Möglichkeit, Ideen einzubringen
angenehme, offene Arbeitskultur mit Gestaltungsmöglichkeiten kombiniert mit der Sicherheit und den vielfältigen Möglichkeiten einer Landesmittelbehörde in NRW
Bei Vorliegen der beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist die Übernahme in ein Beamtenverhältnis möglich. Bei verbeamteten Bewerberinnen und Bewerbern kann eine statusgleiche Übernahme bis zu einem Amt der Besoldungsgruppe A 11 LBesO A NRW erfolgen.
Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L). Die Eingruppierung erfolgt je nach spezifischer Berufserfahrung bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe 12 TV-L.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen sind erwünscht.