Referentin/Referent Feuerwehr, § 24 BLV, Köln in Köln bei Bundeswehr
Referentin/Referent (m/w/d) Feuerwehr, § 24 BLV, Köln in Köln bei Bundeswehr
Die Bundeswehr garantiert Sicherheit, Souveränität und außenpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland. Darüber hinaus schützt sie die Bürgerinnen und Bürger, unterstützt Verbündete und leistet Amtshilfe bei Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen im Inland. Hierbei unterliegt sie den Entscheidungen des Bundestages, dem deutschen Grundgesetz und dem Völkerrecht.
BESCHÄFTIGUNGSDIENSTSTELLE
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleitungen der Bundeswehr bei der Abteilung Gesetzliche Schutzaufgaben in Köln
- Sie sind als Brandschutzreferentin/Brandschutzreferent "Personelle und materielle Ausstattung" im Referat GS IV 1 „Einsatz operativer Brandschutzkräfte“ eingesetzt.
- Sie erarbeiten konzeptionelle Vorgaben für die Brandschutzbedarfsplanung der Bundeswehr-Feuerwehren.
- Sie stellen die mittel- und langfristige Einsatzbereitschaft in Bezug auf Personal und Material der Bundeswehr-Feuerwehren sicher.
- Sie prüfen als fachliche Bedarfsanerkennungsinstanz die Brandschutzpläne der Regionalen Koordinierungsstellen.
- Sie prüfen Vorschriften, Weisungen, Befehle und Konzepte mit.
- Sie sind bereit, die Laufbahnbefähigung des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (VAP2.2-Feu NRW) zu erwerben.
- Die Bereitschaft zu regelmäßigen Dienstreisen im In- und Ausland und ggf. Vortragstätigkeiten wird vorausgesetzt.
- Die Stelle ist ab sofort zu besetzen.
WAS FÜR SIE ZÄHLT
- Sie werden in einem Beamtenverhältnis in Vollzeit beschäftigt.
- Sie erwartet ein attraktives Gehalt, bemessen nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG).
- Die ausgeschriebene Stelle ist mit der Besoldungsgruppe A 13/A 14 BBesG bewertet.
- Sie profitieren von einer gezielten Personalentwicklung und einem umfangreichen Fort - und Ausbildungsangebot.
- Sie arbeiten bei einem anerkannten familienfreundlichen Arbeitgeber in sicheren wirtschaftlichen Verhältnissen.
- Die Bundeswehr fördert die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf beispielsweise durch die Beschäftigung in Form von mobilem Arbeiten oder in Teilzeit. Die ausgeschriebene Stelle ist teilzeitfähig.
WAS FÜR UNS ZÄHLT
- Sie sind Beamtin bzw. Beamter im gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Fachrichtung Feuerwehr (gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst).
- Sie verfügen über einen erfolgreich abgeschlossenen Master- oder Universitätsdiplomstudiengang der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder vergleichbar.
- Sie verfügen über Kenntnisse und Erfahrungen im Feuerwehr-Einsatzdienst oder in einer Verwaltungsdienststelle des öffentlichen Feuerwehrwesens jeweils mindestens auf der Ebene des gehobenen Dienstes, nachgewiesen durch mindestens eine berufliche Tätigkeit.
- Sie verfügen über eine uneingeschränkte Beamtendienst-, Feuerwehrdienst- und Atemschutzgeräteträgertauglichkeit (G 26.3) sowie den Führerschein Klasse B.
- Sie treten für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ein.
- Sie stimmen zu, an einer gesundheitlichen Eignungsfeststellung und einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz Bund teilzunehmen.
- Die erfolgreiche Sicherheitsüberprüfung der Stufe Ü 2 Verschlusssachenschutz ist verpflichtend zur Besetzung der ausgeschriebenen Stelle.
ERWÜNSCHT
- Sie besitzen gute Fremdsprachenkenntnisse in Englisch. Sie sind bereit, diese durch Fortbildung auszubauen.
- Bei der Zulassung zur Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes - Fachrichtung Feuerwehr nach § 24 BLV können die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen über die Wahrnehmung von hauptberuflichen Tätigkeiten erworben werden. Die hauptberufliche Tätigkeit ist durch das BAIUDBw zu planen und muss hinsichtlich der feuerwehrfachlichen Voraussetzung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (VAP2.2-Feu NRW) entsprechen. Die Fachlehrgänge hierzu werden über den Bedarfsträger eingesteuert und müssen seitens der Beamtinnen und Beamten erfolgreich absolviert werden. Bei nicht erfolgreicher Teilnahme an den Lehrgängen kann die Bewährung und damit die Laufbahnbefähigung für den höheren technischen Verwaltungsdienst, Fachrichtung Feuerwehr, nicht festgestellt werden.
- Bei dem genannten geplanten Besetzungsdatum beziehungsweise dem genannten Datum zum "Beginn der Tätigkeit" handelt es sich um einen Termin, der sich bedingt durch den Ablauf des Ausschreibungsverfahrens gegebenenfalls ändern kann.
- Die Bundeswehr fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und be