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Land Saarland
Ausschreibung des Landtags des Saarlandes für die Funktion als Umweltbeauftragte/r (m/w/d)
Stellenausschreibung des Landtages des Saarlandes
vom 23.05.2024
Beim Landtag des Saarlandes ist eine befristete Stelle zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Funktion
Umweltbeauftragte/r (m/w/d)
bis zum 31.12.2027 zu besetzen.
Das Amt des Umweltbeauftragten befasst sich mit der Klimaneutralität des saarländischen Landtages. Die oder der Beauftragte soll dafür Sorge tragen, dass die alltägliche Arbeit im Landtag klima-, bzw. umweltfreundlich wird.
Ihr Aufgabenbereich:
Die Ausschreibung richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber, die ein Studium mit Schwerpunkt in Umwelt-, Energie- oder Nachhaltigkeitsmanagement mit einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss absolviert haben. Gesucht wird eine verantwortungsbewusste Persönlichkeit mit dem Studienabschluss entsprechender beruflicher Erfahrung.
Die Tätigkeit erfordert weiterhin
Die Bereitschaft, sich fortlaufend in komplexe Materien einzuarbeiten und weiterzubilden, wird vorausgesetzt. Erwartet werden zudem Zuverlässigkeit, Flexibilität, Teamfähigkeit, Engagement, Eigeninitiative sowie situationsangepasste Kommunikationsfähigkeit.
Kenntnisse von Verwaltungsabläufen sind von Vorteil.
Bewerberinnen und Bewerber mit Schwerbehinderungen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Im Rahmen der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und der gesetzlichen Maßgabe, die Unterrepräsentanz von Frauen innerhalb des Geltungsbereichs des bestehenden Frauenförderplans zu beseitigen, besteht ein besonderes Interesse an der Bewerbung von Frauen.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 13.06.2024 an den
Landtag des Saarlandes
Herrn Direktor beim Landtag Dr. Christof Zeyer
Franz-Josef-Röder-Str. 7
66119 Saarbrücken.
Elektronische Bewerbungen senden Sie bitte an poststelle@landtag-saar.de.
Für Auskünfte steht Ihnen Herr Jörg Becker (Tel.: 0681/5002-254, j.becker@landtag-saar.de) zur Verfügung.
Die Bewerbungsunterlagen werden innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet, sofern nicht eine Herausgabe geltend gemacht wird. Auf die Übersendung von Originalen, Klarsichthüllen und Schnellheftern sollte daher verzichtet werden. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist nur bei gleichzeitiger Einsendung eines ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlags möglich. Die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehenden Kosten werden nicht erstattet.
Die Informationen über die Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DSGVO können der Homepage des Unabhängigen Datenschutzzentrums Saarland unter https://www.datenschutz.saarland.de/, Bereich „Über uns – Stellenausschreibungen“, entnommen werden oder in Papierform beim Unabhängigen Datenschutzzentrum Saarland, Fritz-Dobisch-Straße 12, 66111 Saarbrücken, angefordert werden.
Sofern Sie im öffentlichen Dienst tätig sind, wird um eine schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte gebeten.
ZU INTERAMT
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