Arbeiten am Deutschen Herzzentrum der Charité
Seit dem 1. Januar 2023 sind die herzmedizinischen Einrichtungen der Charité – Universitätsmedizin Berlin und des ehemaligen Deutschen Herzzentrums Berlin (DHZB) eine Einheit. Im Deutschen Herzzentrum der Charité (DHZC) bündeln wir unsere Kompetenzen, um ein international führendes Herzzentrum zu etablieren, das neue Maßstäbe in der Versorgung der Patientinnen und Patienten, Forschung und Lehre, Infrastruktur sowie Logistik setzen, ein attraktives Arbeitsumfeld schaffen und moderne Entwicklungsperspektiven bieten wird. Das DHZC umfasst insgesamt acht Kliniken und Institute mit rund 2.200 Mitarbeitende und verfügt über rund 470 Betten.
Wir stehen ein. Für jeden Herzschlag
Wir betreiben das weltweit größte Programm für
mechanische Kreislaufassistenz ("Kunstherzen")
sowie eines der größten kinderherzchirurgischen Programme Deutschlands und sind eines der bundesweit größten Zentren für die Transplantation von Herz und/oder Lunge.
Weitere Schwerpunkte unserer Arbeit finden Sie hier.
Die Stelle im Überblick
In enger interdisziplinärer Teamarbeit und auf Augenhöhe mit Ihren Kolleginnen und Kollegen sorgen Sie für die Durchführung einer professionellen und sicheren Anästhesie auch bei hochkomplexen und viele Stunden dauernden Eingriffen. Beim Säugling ebenso wie bei hochbetagten Menschen, beim geplanten Eingriff ebenso wie beim akuten Notfall. Zu Ihren Aufgaben gehört die
- anästhesiologische Betreuung in den OP-, Hybrid-OP- und Herzkatheter-Bereichen des DHZC sowie dem ausgelagerten OP im Paulinenkrankenhaus
- ärztliche Tätigkeit in der PACU des Deutschen Herzzentrums der Charité
- professionelle und vollumfängliche Betreuung unserer Patientinnen und Patienten und deren Angehörigen im perioperativen und periinterventionellen herzmedizinischen Setting
- Beschäftigung als Wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. Wissenschaftlicher Mitarbeiter: Nach §110 (4), Satz 3 sieht das BerlHG eine angemessene Zeit innerhalb der Arbeitszeit für die eigene wissenschaftliche Weiterqualifikation vor
- Verpflichtung zur Lehre im Arbeitsgebiet gemäß Lehrverpflichtungsverordnung - LVVO zum Hochschulgesetz Berlin