Du hast Lust über eine von Dir und Deinen Kolleginnen und Kollegen reparierte Straße zu fahren oder Geh- und Fahrradweg im Stadtgebiet auszubessern? Dann bewirb Dich bei uns um eine Ausbildung zum/zur Straßenbauer*in. Du bist dafür verantwortlich, den Unterbau sowie den Belag von Straßen, Wegen und Plätzen herzustellen und die Verkehrswege instand zuhalten. Während Deiner dreijährigen Ausbildung erhältst Du vielfältige Einblicke in den Fachbereich Tiefbau und Verkehr bei der Stadtverwaltung Herne. Als Straßenbauer*in wirst Du zu einem wichtigen Teil für die Stadt und ihre Infrastruktur.
Neben den Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten an Wegen und Straßen der Stadt erlernst Du den Umgang mit notwendigen Maschinen und weiteren Hilfsmitteln. Außerdem lernst Du wichtige Maßnahmen für den Erhalt und die Pflege der Umwelt. Du erhältst in der Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz.
Die dreijährige Ausbildung ist in theoretische und praktische Abschnitte gegliedert. Im Fachbereich Tiefbau und Verkehr werden Dir die Fähigkeiten und Kenntnisse Deines zukünftigen Berufes in der Praxis nahe gebracht. Du lernst z. B.
- wie eine Baustelle zu sichern ist,
- wie Baugruben, Gräben und Schalungen hergestellt werden,
- welche Werkzeuge, Baugeräte und -maschinen es gibt und wie sie zu benutzen sind,
- wie man Straßendecken, Sickerungen und Abflussrinnen herstellt oder
- was beim Verlegen und Versetzen von Begrenzungssteinen und Platten berücksichtigt werden muss. Als Straßenbauer*in baust Du nicht nur Straßen, sondern auch Fahrradwege oder Fußgängerzonen.
Bei all diesen Aufgaben wirst du immer die entsprechende Schutzkleidung wie Handschuhe, Schutzhelm, Ohrenschützer und Sicherheitsschuhe tragen.
Neben dem praktischen Teil der dreijährigen Ausbildung wirst Du auch an über- und außerbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen auf dem Lehrbauhof der Baugewerke-Innung Kreishandwerkerschaft Ruhr in Bochum teilnehmen. Außerdem lernst Du die benötigten theoretischen Grundkenntnisse im Blockunterricht am Walter-Gropius-Berufskolleg der Stadt Bochum. Nach dem ersten Ausbildungsjahr findet eine Zwischenprüfung statt. Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung, die aus einer Fertigkeits- und einer Kenntnisüberprüfung besteht. Aber keine Sorge – darauf wirst Du optimal vorbereitet.
- Mindestens Hauptschulabschluss nach Klasse 10
- erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren
- gesundheitliche Eignung
- keine Vorstrafen
Das monatliche Ausbildungsentgelt beträgt zurzeit:
- 1. Ausbildungsjahr = 1.218,26 € brutto
- 2. Ausbildungsjahr = 1.268,20 € brutto
- 3. Ausbildungsjahr = 1.314,02 € brutto
Einstellungstermin: 1. August 2024
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Bewerbungsfrist: 7. April 2024
Bewerbungsanschrift: Stadtverwaltung Herne
Fachbereich Personal und Zentraler Service
Friedrich-Ebert-Platz 2
44623 Herne
Bewerbungsform: Online-Bewerbung
Die Stadtverwaltung Herne definiert sich als moderne Arbeitgeberin, die die Chancengleichheit und Vielfalt ihrer Mitarbeitenden fördert und dadurch Perspektiven schafft. Für ihr beispielhaftes Handeln in Sachen Chancengleichheit wurde die Stadtverwaltung Herne 2019 und 2022 mit dem Prädikat „Total E-Quality“ ausgezeichnet. Ihr erklärtes Ziel ist es, dass sich die Stadtgesellschaft auch in ihrer Belegschaft widerspiegelt. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Sie werden bei gleicher Qualifikation im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bevorzugt berücksichtigt.
Die Stadt Herne bietet unter anderem flexible Arbeitszeiten und die dauerhafte Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Neben einer hohen Arbeitsplatzgarantie, die die Planbarkeit der beruflichen Zukunft sichert, bestehen zahlreiche Möglichkeiten der Personalentwicklung. Begleitend werden Mitarbeitende mit einem aktiven Gesundheitsmanagement sowie bei der Nutzung nachhaltiger Mobilität unterstützt.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne von § 2 SGB IX sind willkommen. Für diesen Personenkreis gilt, dass am Ende der Ausbildung das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet sein darf. Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Jedoch können nur Bewerbungen in deutscher Sprache berücksichtigt werd