Field operator Emissionsmessungen in Deutschland (DE) Deutschland Ausbildung Intero – The Sniffers Prokjektleitung Lokomotiven-Angebote (w/d/m) Mannheim Vollzeit ALSTOM
Agrano GmbH & Co. KG
1
Mai 2023
Verhaltenskodex für Geschäftspartnerinnen und
Geschäftspartner
Präambel
Der vorliegende Verhaltenskodex für Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner findet auf alle Unternehmen
der Martin Braun-Gruppe im In- und Ausland Anwendung.
Die Martin Braun-Gruppe respektiert das geltende Recht und erwartet das Gleiche von ihren Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern sowie Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern weltweit. Insbesondere erwartet die
Martin Braun-Gruppe von ihren Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern, dass sie alle relevanten Gesetze
und Vorschriften sowie die Anforderungen und Standards, die in diesem Verhaltenskodex festgelegt sind,
einhalten. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um inländische, ausländische oder überstaatliche Gesetze,
Verordnungen, Konventionen, Sanktionsvorschriften oder Embargos oder sonstige Vorschriften oder Rechtsakte
(nachfolgend „Gesetze“) handelt, soweit diese im konkreten Einzelfall einschlägig sind. Ebenso ist es untersagt,
Dritte zu rechtswidrigen Handlungen zu veranlassen oder an solchen Handlungen mitzuwirken. Zudem gilt, dass
sich rechtliche und gesellschaftliche Normen im Laufe der Zeit wandeln. Geschäftspartnerinnen und
Geschäftspartner sollten deshalb ihr Verhalten kontinuierlich überprüfen und den aktuellen Erfordernissen
anpassen.
I. Ökologische Verantwortung
Die Martin Braun-Gruppe ist bestrebt, mit Umweltressourcen möglichst schonend umzugehen, Gefährdungen für
Mensch und Umwelt zu vermeiden und alle Abläufe und Prozesse kontinuierlich mit dem Ziel zu verbessern,
Umweltbelastungen weiter zu reduzieren. Um diese Ziele zu erreichen, erwartet die Martin Braun-Gruppe von
ihren Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern, dass diese ihrer ökologischen Verantwortung gemäß der in
diesem Abschnitt festgelegten Ziele ebenfalls gerecht werden.
1. Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz
Die Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner der Martin Braun-Gruppe verpflichten sich, einen Beitrag zum
Umwelt- und Klimaschutz zu leisten und bei allen geschäftlichen Aktivitäten vorausschauend hinsichtlich ihrer
Auswirkungen auf Umwelt und Klima zu handeln. Sie halten dabei alle geltenden nationalen und internationalen
Umweltgesetze und -vorschriften ein und verfügen über alle erforderlichen Genehmigungen und/oder Lizenzen.
2. Reduzierung des Ressourcen- und Energieverbrauchs
Die Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner der Martin Braun-Gruppe stellen sicher, dass bei der Produktion
der Ressourcen- und Energieverbrauch minimiert wird. Dies kann durch den Einsatz geeigneter Verfahren und
Maßnahmen in den Produktions- und Betriebsabläufen, wie z.B. Einsparungen, Recyclingverfahren oder den
Einsatz alternativer Materialien erfolgen. Außerdem sollen Maßnahmen geschaffen werden, die eine effiziente
und umweltschonende Ressourcennutzung gewährleisten und positive Auswirkungen auf Biodiversität,
Klimawandel und Ressourcenknappheit haben.
3. Schutz der Lebensqualität
Die Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner der Martin Braun-Gruppe stellen sicher, dass die Herstellung
der an die Martin Braun-Gruppe gelieferten Produkte keine schädlichen Bodenveränderungen,
Gewässerverunreinigungen, Luftverunreinigungen, schädlichen Lärmemissionen und keinen übermäßigen
Wasserverbrauch auslöst, die Einschränkungen in der Lebensqualität, Beeinträchtigungen der
Nahrungsmittelproduktion, die Verwehrung des Zugangs zu einwandfreiem Trinkwasser, die Verwehrung des
Zugangs zu Sanitäranalgen oder Gesundheitsschädigungen zur Folge hat.
2
Mai 2023
4. Umweltbewusstes Abfallmanagement und Emissionsbehandlung
Die Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner der Martin Braun-Gruppe stellen sicher, dass die an die Martin
Braun-Gruppe gelieferten Produkte ausschließlich unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften
umweltgerecht behandelt, gesammelt, gelagert und entsorgt werden. Dabei werden Abfälle und entstehende
Emissionen (Luft-, Lärm- und Treibhausgasemissionen), die einen negativen Einfluss auf den Menschen oder die
Umwelt haben, gemäß den geltenden Rechtsvorschriften entsorgt, kontrolliert oder ausschließlich in behandelter
Form in die Umwelt abgegeben.
5. Keine Verwendung spezifischer Chemikalien
Die Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner der Martin Braun-Gruppe liefern keine Produkte, die
persistente organische Schadstoffe nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a und Anlage A des Stockholmer
Übereinkommens vom 23. Mai 2001 enthalten.
6. Keine Verwendung von Quecksilber
Die Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner der Martin Braun-Gruppe stellen sicher, dass die vo
Field operator Emissionsmessungen in Deutschland (DE) Deutschland Ausbildung Intero – The Sniffers Prokjektleitung Lokomotiven-Angebote (w/d/m) Mannheim Vollzeit ALSTOM