Sozialarbeit in der Jugendhilfe im Strafverfahren (Jugendgerichtshilfe) bei Land Berlin
Sozialarbeit in der Jugendhilfe im Strafverfahren (Jugendgerichtshilfe) (m/w/d) bei Land Berlin
MANAGEN. INFORMIEREN. UNTERSTÜTZEN.
Sie möchten den Bezirk vom Schreibtisch aus verändern? Kommen Sie ins Team und übernehmen verantwortungsvolle Aufgaben!
Marzahn-Hellersdorf ist ein infrastrukturstarker Industrie-, Dienstleistungs- und Gesundheitsstandort. Das Bezirksamt bietet als einer der größten Arbeitgeber vor Ort vielseitige und zukunftssichere berufliche Perspektiven. Werden Sie Teil des Teams und gestalten mit uns den Bezirk!
Das Jugendamt sucht unter der Kennziffer:
4040/180D ab dem 01.09.2024 bzw. 14.10.2024, unbefristet, zwei engagierte Dienstkräfte für das Aufgabengebiet als
Entgeltgruppe: EG S12 TV-L
Teilzeit, Vollzeit
Dienstort: BDG Riesaer Straße 94, Berlin
Ihr Aufgabengebiet umfasst:
- die Jugendhilfe in einem Strafverfahren gemäß § 2 (3) Nr. 8 und § 52 SGB VIII
- die Aufgabenerfüllung im Bereich der Jugendstrafrechtspflege gemäß § 38 (1) JGG in Zusammenarbeit mit Trägern der freien Jugendhilfe Jugendgerichtshilfe, welche die Hilfe für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende und die Hilfe für Staatsanwaltschaft und Jugendgericht beinhaltet, d.h.:
- sozialpädagogische Beratung von Jugendlichen, deren Familien und jungen Volljährigen im Zusammenhang mit Jugendstrafverfahren
- Prüfung von Hilfen zur Erziehung und anderen Leistungen in Zusammenarbeit mit internen und externen Kooperationspartnern innerhalb und außerhalb des Sozialraumes
- Prüfung und Organisation von familienunterstützende Maßnahmen und Hilfen zur Erziehung nach Notwendigkeit und Geeignetheit
- Mitwirkung in den Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz durch Informationen
- Beratung, und Betreuung von straffällig gewordenen Jugendlichen und jungen Volljährigen sowie deren Familien und Bezugspersonen
- Erarbeiten von Stellungnahmen und Berichten im Jugendgerichtsverfahren aus Sicht der Jugendhilfe
Weitere Aufgaben entnehmen Sie bitte dem beigefügten Anforderungsprofil.
Sie bringen mit:
- Abschluss einer (Fach-)Hochschule (Bachelor, Diplom (FH), 1. Staatsprüfung) in den Fachrichtungen Sozialarbeit/Sozialpädagogik oder
- sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben
- Staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter/in bzw. Sozialpädagoge/in
- Weitere fachliche und außerfachliche Anforderungen entnehmen Sie bitte dem Anforderungsprofil, das unter "weitere Informationen" hinterlegt ist.
Wir bieten Ihnen:
- Einen zukunftssicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst
- 30 Tage Erholungsurlaub (24.12. und 31.12. zusätzliche freie Tage) gemäß TV-L
- Flexible Arbeitszeitmodelle, u.a. Gleitzeit, mobile Telearbeit
- Attraktive Vergütung nach dem gültigen Tarifvertrag
- Eine jährliche Sonderzahlung
- Die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines BVG-Firmentickets bzw. der Hauptstadtzulage
- Vermögenswirksame Leistungen
- Eine attraktive betriebliche Altersvorsorge über die VBL
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Fortbildung und Personalentwicklung
- Eine gute Erreichbarkeit Ihres Arbeitsplatzes mit den öffentlichen Verkehrsmitteln
- Eine intensive Begleitung in der Einarbeitungsphase
- Ein umfangreiches Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Die Möglichkeit bürotaugliche Hunde am Arbeitsort mitzunehmen
- Nutzung kostenfreier externer Sozialberatung
Vollständige Bewerbungsunterlagen: Ihre Bewerbung in deutscher Sprache sollte Ihre Motivation erkennen lassen und zwingend folgende Unterlagen enthalten:
- Anschreiben
- Lebenslauf
- Zeugnisse, welche Ihre Qualifikation belegen (Bei Qualifizierungen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland erlangt wurden, ist die Gleichwertigkeit über die "Zentralstelle für ausländische Abschlüsse (ZAB)" zu einem deutschen Abschluss nachzuweisen.)
- Dienstliche Beurteilung / qualifiziertes Arbeitszeugnis (möglichst nicht älter als ein Jahr) bzw. tragen Sie dafür Sorge, dass diese/s unverzüglich nachgereicht wird
- Ggf. Unterlagen zur Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Deutschland
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle bei Bewerber/-innen des öffentlichen Dienstes
Anhand der von Ihnen eingereichten Bewerbungsunterlagen wird die Vorauswahl getroffen. Sollten die Bewerbungsunterlagen nicht vollständig sein, wird die Bewerbung für dieses Verfahren nicht berücksic