Bei der Justizvollzugsanstalt Essen ist ab dem 01.01.2024 eine unbefristete Teilzeitstelle (Umfang 50 %) im Sozialdienst zu besetzen. Durch die Übernahme freier Stellenanteile ist eine befristete Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit möglich. Die Einstellung erfolgt als Tarifbeschäftigte / Tarifbeschäftigter in der Entgeltgruppe S 15 (Anlage G zum TV-L).
Zu besetzen ist eine unbefristete Teilzeitstelle mit einem Stellenumfang von 50 %. Es besteht Möglichkeit, den Umfang der Teilzeitstelle durch Übernahme freier Stellenanteile befristet auf bis zu 100 % zu erhöhen. Die Einstellung ist ab dem 01.01.2024 möglich und erfolgt als Tarifbeschäftigte / Tarifbeschäftigter in der Entgeltgruppe S 15 (Anlage G zum TV-L).
Kernaufgaben des Sozialdienstes sind fachliche Diagnostik und Beratung, Behandlung, Vernetzung und Vermittlung sozialer Hilfen. Sozialarbeiterische oder sozialpädagogische Maßnahmen werden mit dem Ziel einer Verbesserung der Lebenslage der Gefangenen in psychischer, sozialer und/oder materieller Hinsicht geplant, organisiert und durchgeführt. Die Tätigkeit richtet sich nach Nr. 2.6. der Richtlinien für die Fachdienste bei den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen (AV d. JM vom 18.Dezember 2015 (2400 – IV. 54) in der Fassung vom 06. Juli 2017).
Schwerpunktmäßig soll ein Einsatz als Integrationsbeauftragte/Integrationsbeauftragte gemäß der Richtlinien für die Integrationsbeauftragten in den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen – RV d. JM vom 08.Juni 2018 (4453 – IV.12) – erfolgen. Die Integrationsbeauftragten fördern die Integration ausländischer Inhaftierter und tragen damit zur Stärkung eines sicheren Strafvollzuges bei. Die Unterstützungsmaßnahmen zielen zum einen darauf hin, die Integration der Gefangenen in den Haftalltag zu verbessern und damit ein spannungsfreies Zusammenleben zu fördern. Zudem verfolgen sie das Ziel, die Integration der Gefangenen in die Gesellschaft nach ihrer Entlassung aus dem Justizvollzug zu erleichtern.
Zwingende Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit/ Sozialpädagogik (Diplom oder Bachelor) sowie die staatliche Anerkennung.
Erwartet werden zudem
- gute Kenntnisse auf dem Gebiet der Methoden der Sozialarbeit/ Sozialpädagogik und in der psychosozialen Diagnostik
- Arbeitsfeld- und fachspezifische Rechtskenntnisse
- gute Fertigkeiten im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
- Kenntnisse in moderner Informationstechnik
Erfahrungen in der vollzuglichen Sozialarbeit oder der Straffälligenhilfe und / oder Erfahrungen in der Flüchtlings-, Migrations- oder Integrationsarbeit sind wünschenswert.
Fachkräfte des vollzuglichen Sozialdienstes identifizieren sich mit den Aufgaben des Justizvollzuges und akzeptieren die institutionellen Rahmenbedingungen.
Sie sind
- selbstbewusst, durchsetzungsfähig und beharrlich,
- offen, tolerant und empathisch,
- professionell im Umgang mit Nähe und Distanz,
- zuverlässig und belastbar,
- leistungs- und lernbereit,
- kommunikations- und kooperationsfähig, auch in interdisziplinären Teams, und
konfliktfähig.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ausdrücklich erwünscht.
Vielfalt und Chancengleichheit gehören zu unserer Personalpolitik. Wir begrüßen daher ausdrücklich Bewerbungen von Menschen aller Religionen und Weltanschauungen, sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identitäten sowie von Menschen mit Einwanderungsgeschichte.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit aussagekräftigen Unterlagen bis zum 01.12.2023 schriftlich an den Leiter der Justizvollzugsanstalt Essen, Krawehlstr. 59, 45130 Essen oder per Mail an poststelle@jva-essen.nrw.de .
Für Rückfragen steht Ihnen die Leiterin des Sozialdienstes der Justizvollzugsanstalt Essen, Frau Martin ( susanne.martin@jva-essen.nrw.de , Tel. 0201 / 7246 - 387 ) zur Verfügung.