Quereinstieg als Verwaltungsfachangestellte bei Kreis Borken
Quereinstieg als Verwaltungsfachangestellte bei Kreis Borken
Der Kreis Borken bietet Ihnen neue Perspektiven für Ihre berufliche Weiterentwicklung und ermöglicht eine Qualifizierung für den
Quereinstieg
als Verwaltungsfachangestellte (w/ m/ d)
Wir bieten Ihnen:
- eine gute und abwechslungsreiche Arbeit
- die Aussicht auf eine sinnstiftende und zukunftsorientierte Beschäftigung in einer großen Behörde
- moderne und ergonomische Arbeitsplätze
- digitales Arbeiten
- ein gutes Arbeitsklima in einem leistungsstarken und engagierten Team
- Fortbildungsmöglichkeiten und individuelle berufliche Entwicklungsmöglichkeiten
- ein betriebliches Gesundheitsmanagement
- eine Kantine mit täglich wechselnden, frisch gekochten Gerichten
Beim Kreis Borken wird großgeschrieben. Attraktive Arbeitszeitregelungen und Kinderbetreuung in den Sommerferien bieten gute Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Das bringen Sie mit:
- eine abgeschlossene Ausbildung als Bankkauffrau / Bankkaufmann, Industriekauffrau / Industriekaufmann, Automobilkauffrau / Automobilkaufmann, Kauffrau / Kaufmann im Groß- und Außenhandel oder Kauffrau / Kaufmann für Versicherungen und Finanzen
- Bereitschaft, den Verwaltungslehrgang I berufsbegleitend zu besuchen
- Interesse an Verwaltungs- und Organisationsaufgaben
- ausgeprägte Leistungs- und Verantwortungsbereitschaft
- hohes Engagement, gute Teamfähigkeit und Eigeninitiative
- lösungsorientiertes und innovatives Arbeiten
- Dienstleistungsorientierung
Allgemeines: - Zu Beginn des Auswahlverfahrens wird ein Online-Eignungstest durchgeführt.
- Lehrgangsdauer zwei Jahre
- praktische Qualifizierung in der Kreisverwaltung Borken auf einer Stelle in der Sachbearbeitung
- theoretische Qualifizierung am Studieninstitut Westafalen-Lippe in Münster, Lehrgangsbeginn voraussichtlich im Jahr 2024
Die praktische Qualifizierung beginnt zum nächstmöglichen Zeitpunkt und erfolgt voraussichtlich im Fachbereich Verkehr in der Zulassungsstelle oder in der Bußgeldstelle. Darüber hinaus können sich möglicherweise auch andere Einsatzstellen ergeben.
Vergütung:
Während der Ausbildung erfolgt die Vergütung nach E 5 TVöD, ggf. mit Zahlung einer Zulage. Bei einer Übernahme wird eine Vergütung entsprechend der besetzten Stelle gewährt.
Die Einstellung erfolgt zunächst befristet, eine Übernahme nach dem erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs wird in Aussicht gestellt.
Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen sind ausdrücklich erwünscht; bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden sie bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person der Mitbewerberin bzw. des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 16. Juli 2023 online oder auf dem Postweg unter Angabe der Kennziffer 2023_162 an den Kreis Borken, Fachdienst Personal, 46322 Borken. Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen per E-Mail aus Gründen des Datenschutzes und der Datensicherheit nicht berücksichtigt werden können.
Für weitere Informationen steht Ihnen im Fachdienst Personal Frau Röder (02861 681-2140) als Ansprechperson zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Kreis Borken finden Sie auch im Internet unter .