Fallmanager*innen im Bereich 16k SGB II bei Stadt Duisburg
Fallmanager*innen im Bereich 16k SGB II bei Stadt Duisburg
Duisburg – kontrastreich und lebendig:
Naherholungsgebiete, Industrie- kultur, kulturelle Angebote, sportliche Highlights und eine attraktive Arbeitgeberin.
Die Stadt Duisburg sucht für das Jobcenter Duisburg mehrere
Fallmanager*innen im Bereich 16k SGB II
Das jobcenter Duisburg ist eine gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Duisburg und der Stadt Duisburg. Die Mitarbeiter*innen werden über einen der Träger eingestellt und dem jobcenter Duisburg zugewiesen. Der Geschäftsführer des jobcenter Duisburg übernimmt dann die Dienst- und Fachaufsicht mit Ausnahme der Einstellung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Das Bürgergeldgesetz hat mit dem §16k SGB II die ganzheitliche Betreuung von Kunden als ein eigenständiges arbeitsmarktliches Instrument eingeführt. Ziel ist der grundlegende Aufbau bzw. in der Folge die Stabilisierung der Beschäftigungsfähigkeit. Darüber hinaus richtet sich die ganzheitliche Betreuung auch an junge Menschen, die eine Unterstützung zur Heranführung an eine Ausbildung oder zur Begleitung während einer Ausbildung benötigen. Das Jobcenter Duisburg verfolgt das Ziel, die ganzheitliche Betreuung in Eigenregie durchzuführen. Die Betreuung kann auch aufsuchend oder beschäftigungsbegleitend erfolgen.
Ihre Aufgabenschwerpunkte
- Planung, Steuerung und Durchführung des individuellen Fallmanagementprozesses (ganzheitliche Betreuung) unter Berücksichtigung der Gesamtsituation der Bedarfsgemeinschaft (inkl. Entscheidung über Fallzugang, Assessment, Integrationsplanung und Kooperationsvertrag)
- Beratung und gemeinsame Erarbeitung konkreter Lösungsansätze zum individuellen Hilfebedarf mit dem Kunden/der Kundin
- Aufbau und Stabilisierung der Beschäftigungsfähigkeit und damit zur Erzielung konkreter Integrationsfortschritte
- Aufbau, Pflege und Weiterentwicklung des Betreuungsnetzwerkes
- Auswahl von Entscheidung über individuelle Eingliederungsleistungen
Ihre fachlichen Kompetenzen
- die Laufbahnbefähigung der anerkannten Laufbahnen gem. der Ausbildungsverordnung erstes Einstiegsamt Laufbahngruppe 2 allgemeiner Verwaltungsdienst (Bachelor) des Landes NRW (VAP2.1) oder
- verwaltungsspezifische Ausbildung mit zweiter Verwaltungsprüfung (ehemals Angestelltenlehrgang II) oder
- erfolgreich abgeschlossene Qualifizierung zur*zum Verwaltungsfachwirt*in oder
- eine abgeschlossene Hochschulbildung (Bachelor oder Diplom FH) der Fachrichtung Rechtswissenschaft, Wirtschaftsrecht, Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftswissenschaften, Verwaltungswissenschaften, oder Soziale Arbeit; in diesen Fällen behalten wir uns vor, die*den Bewerber*in, gemäß den Inhalten des Verwaltungslehrgangs II, nachzuschulen, oder
- eine verwaltungsspezifische Ausbildung mit erster Verwaltungsprüfung (Verwaltungslehrgang I) sowie eine Befreiung von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht und gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen im Hinblick auf die Wertigkeit der Funktion
Ihre persönlichen Kompetenzen
- Erfahrungen in der persönlichen Beratung von Arbeitnehmerkund*innen sind wünschenswert
- sichereres Auftreten, Verhandlungsgeschick
- Einfühlungsvermögen und Verständnis im Umgang mit Ratsuchenden
- Kundenorientierung (Servicementalität)
- Sie verfügen über ein vielfältiges Methodenrepertoire, insbesondere in den Feldern Gesprächsführung und Konfliktbewältigung, systemische Beratung bzw. die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen
- idealerweise bringen Sie Kenntnisse von Methoden der Beratung sowie Interventions- und Beratungsformen der ganzheitlichen Betreuung sowie interkulturelle Kompetenz, Vernetzungskompetenzen mit bzw. die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen
- Grundkenntnisse des Sozialrechts (Rechtskreis SGB II), insb. zu den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit als auch Grundkenntnisse in benachbarten Rechtsgebieten (SGB III, VIII, IX, XII) bzw. die Bereitschaft sich diese Kenntnisse kurzfristig anzueignen
- sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
Details
- Einstellungszeitpunkt: ab sofort
- Stellenwert: A 11 LBesG NRW / EG 10 TVöD
- über die Berücksichtigung von stufenlaufzeitrelevanter Berufserfahrung wird auf individueller Basis entschieden
- Besoldung nach dem Landesbesoldungsgesetz NRW (LBesG) bzw.
- Eingruppierung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
- Vollzeit (Teilzeit grundsätzlich möglich)
Wir bieten Ihnen
- einen krisensicheren Arbeitsplatz
- eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexibles und mobiles Arbeiten
- tarifrechtliche Sonderzahlungen
- eine qualifizierte Personalentwicklung
- eine moderne Arbeitsplatzausstattung
- vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten