Wir suchen eine Persönlichkeit, die über besondere theoretische und praktische Kenntnisse in einem oder mehreren der Bereiche:
- Muskuloskelettale Physiotherapie
- PT-Neurologie
- PT-Innere Medizin
- Spezielle Krankheitslehre (Lehrbefähigung)
- Psychologie
- PT-Pädiatrie
verfügt. Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeutin / Physiotherapeut (m/w/d) nach § 1 Nr. 2 PhysTh-APrV und ein einschlägiger Studienabschluss im Gesundheitsbereich (z.B. in Physiotherapie, Sportwissenschaften, Sportmedizin, Gesundheitsmanagement oder Therapiewissenschaften) sind erforderlich. Wünschenswert ist ein Bezug zu technikorientierten, evidenzbasierten Methoden.
Vorlesungen im Bereich der Grundlagenausbildung sind zu übernehmen. Ein Engagement in der angewandten Forschung sowie im Technologie- und Wissenstransfer zwischen Hochschule und Wirtschaft wird erwartet. Die Bewerberin/der Bewerber soll am Austausch mit unseren internationalen Partnerhochschulen mitwirken und in der Lage und bereit sein, englischsprachige Lehrveranstaltungen anzubieten.
Neben den Aufgaben in Lehre, Weiterbildung, Forschung und Entwicklung sollen sich Professorinnen und Professoren in den Selbstverwaltungsgremien der Fakultät und der Hochschule engagieren.
Berufungsvoraussetzungen: - Abgeschlossenes Hochschulstudium, das der Stelle entspricht
- Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach dem Hochschulabschluss liegen muss. Davon müssen mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein
- Nachweis einer besonderen Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, in der Regel durch die Qualität einer Promotion
- Pädagogische Eignung
Falls Sie Ihren Hochschulabschluss im Ausland erlangt haben, fügen Sie Ihren Unterlagen bitte zusätzlich eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bei.
Dienstverhältnis:
Mit der Professur sind Dienstaufgaben gemäß § 46 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg verbunden. Die erste Berufung in ein Professorenamt erfolgt grundsätzlich in einem Dienstverhältnis auf Probe (§§ 49,50 LHG).
Für nähere Informationen zum Berufungsverfahren kontaktieren Sie bitte den Berufungskommissionsvorsitzenden Professor Dr. Thomas Engleder unter Thomas.Engleder@thu.de.
Die Technische Hochschule Ulm strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an. Sie bittet daher qualifizierte Interessentinnen nachdrücklich um ihre Bewerbung. Für nähere Informationen kontaktieren Sie bitte die Gleichstellungsbeauftragten der Technischen Hochschule Ulm unter gleichstellung@thu.de.
Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (ggf. Veröffentlichungs- und Projektliste) bis zum 31.08.2024 über unser Bewerbungsportal (Kenn-Nr.: 2024-09).