Im Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport arbeiten rund 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den verschiedensten Aufgabenbereichen, die auf 6 Abteilungen aufgeteilt sind. Neben der allgemeinen Abteilung 1, die sich mit Fragen der inneren Organisation, der Personalverwaltung und rechtlichen Grundsatzfragen befasst, gibt es weitere fünf Fachabteilungen: die Kommunalabteilung (Abteilung 3), die Polizeiabteilung (Abteilung 4), die Abteilung 5 für Bauen und Wohnen, die Abteilung 6 für Landesplanung sowie die Abteilung 7, die für den Verfassungsschutz zuständig ist.
Die Allgemeine Fahrbereitschaft ist in der allgemeinen Abteilung IV 1 angesiedelt und zentral für den Dienstreiseverkehr der obersten Landesbehörden zuständig.
- Durchführung von Fahraufträgen und Bereitschaftsdiensten,
- Vertretung der ständigen persönlichen Fahrerinnen und Fahrer der Mitglieder der Landesregierung,
- Überprüfung der Fahrzeuge nach Gesichtspunkten der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie
- Wartung und Pflege der Fahrzeuge.
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
- eine abgeschlossene Ausbildung als Kraftfahrzeugmechatroniker/-in oder einer gleichwertigen abgeschlossenen Berufsausbildung in einem metallverarbeitenden Beruf oder als Berufskraftfahrer/-in,
- langjährige Berufspraxis als Berufskraftfahrer/-in, nach Möglichkeit im Bereich der Personenbeförderung (mindestens drei Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre; die berufsmäßige Fahrleistung in den vergangenen fünf Jahren ist in der Bewerbung anzugeben),
- Führerschein Klasse B (eine Fahrerlaubnis auf Probe erfüllt die Anforderungen nicht),
- Aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg,
- Wohnsitz im Einzugsbereich der Landeshauptstadt Kiel, so dass unter jahreszeitüblichen Witterungsbedingungen gewährleistet ist, dass die Fahrbereitschaft des Ministeriums unter 40 Minuten zu jeder Tageszeit erreicht werden kann,
Außerdem sollten Sie mitbringen:
- sicherer und für den Fahrgast angenehmen Fahrstil (eine entsprechende Fahrprobe wird vor der Einstellung durchgeführt),
- grundlegendes technisches Verständnis im Bereich der Personenkraftwagen sowie die Bereitschaft sich technische Neuerungen anzueignen,
- ausgeprägte Teamfähigkeit, hohe Belastbarkeit und Flexibilität,
- gute Umgangsformen und ein gepflegtes Erscheinungsbild,
- uneingeschränkte körperliche Eignung zur Führung von Kraftfahrzeugen, auch in hohen Belastungssituationen (vor der Einstellung wird eine amtsärztliche bzw. betriebsärztliche Untersuchung durchgeführt),
- hohes Maß an Verschwiegenheit und Zuverlässigkeit (es handelt sich um eine besondere Vertrauensposition),
- Bereitschaft die Fahrdienste auch unregelmäßig und teilweise auch an Wochenenden und an Feiertagen zu leisten,
- Bereitschaft im Regelfall eine Arbeitszeit von mehr als 244 bis zu 288 Stunden monatlich zu leisten.
Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis ist bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung nach den Vorschriften über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftfahrer (Pkw-Fahrer-TV-L) auf Basis der Entgeltgruppe 4 der Entgeltordnung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (EGO TV-L).
Durch die Vereinbarung einer Verlängerung der Arbeitszeit und Verkürzung der Ruhezeit im Rahmen der so genannten „Opt-out-Regelung“ des Arbeitszeitgesetzes kann ein Pauschal