Referendarinnen/Referendare – Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, gerne auch Doktoranden Bonn Ausbildung PRO LAW Rechtsanwälte Plaßmann-Robertz · Dr. Tap PartGmbB
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW
Das Land Nordrhein-Westfalen
stellt zum 1. April und zum 1. Oktober eines jeden Jahres
in den Vorbereitungsdienst des bautechnischen Verwaltungsdienstes der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt (technisches Referendariat) ein.
Ausbildungsbehörde für die Fachrichtung „Städtebau“ sind die Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf, Köln oder Münster, für die Fachrichtung „Stadtbauwesen“ die Bezirksregierung Düsseldorf.
Das technische Referendariat ist eine zweijährige eigenständige Zusatzqualifikation für Hochschulabsolventinnen und -absolventen (mit und ohne Berufserfahrung) im Beamtenverhältnis auf Widerruf mit dem Ziel, Sie als Führungskräfte zu qualifizieren und auf Leitungsfunktionen praxisgerecht vorzubereiten. Aufbauend auf dem bereits durch das Studium erworbenen technischen Fachwissen und Fähigkeiten, werden umfassende Kenntnisse vor allem in den Bereichen Verwaltung und Recht sowie Management und Führung vermittelt. Die Ausbildung findet als „training on the job“ überwiegend durch praktische Mitarbeit in den Bau- und Planungsämtern von Städten und Gemeinden, Hospitationen in Fachbehörden sowie in übergreifenden, interdisziplinären Lehrgängen statt.
Nach erfolgreichem Abschluss des Referendariats ist im Rahmen der gesetzlichen Höchstaltersgrenze von 42 Jahren – bzw. 45 Jahren bei schwerbehinderten Menschen – eine Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe in der Besoldungsgruppe A 13 LBesO A NRW und nach erfolgreichem Ablauf der Probezeit in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit möglich. Das Höchstalter kann in bestimmten Fällen (§ 14 Absatz 5 LBG NRW) überschritten werden.
In das technische Referendariat können Bewerberinnen oder Bewerber eingestellt werden, die ein geeignetes wissenschaftliches Studium gemäß den Sondervorschriften der Fachrichtung Städtebau /Stadtbauwesen
oder
mit einer nachweislich gleichwertigen, auch ausländischen Hochschulprüfung abgeschlossen haben.Die Anforderungen an die Studieninhalte (Grundlagenwissen, Fachwissen sowie fachbezogenes Ergänzungswissen) können Sie der VAPbD LG 2.2 entnehmen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Bitte senden Sie diese unter dem Stichwort „Technisches Referendariat: Städtebau“ oder „Technisches Referendariat: Stadtbauwesen“ (bitte die entsprechende Fachrichtung auswählen) per E-Mail (in einer PDF-Datei) an bewerbungen@mhkbd.nrw.de ode
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