Allgemeine berufliche Qualifikationen / Kenntnisse / Erfahrungen
- Befähigung zum Richteramt: Abschluss des 1.
und 2. juristischen Staatsexamens mit
überdurchschnittlichen (beide mindestens
„befriedigend“) Ergebnissen (vorausgesetzt)
- Im Falle einer mindestens einjährigen
hauptberuflichen Tätigkeit möglichst nach
Abschluss des Referendariats, alternativ auch aus
einer früheren anderen Tätigkeit nach Beendigung
einer Ausbildung kann eine Bewerbung auch
dann erfolgen, wenn die Punktzahl beider
Staatsexamina in der Summe mindestens 13,0
beträgt und die vorgenannte Tätigkeit durch
entsprechende Zeugnisse/Beurteilungen o.ä.
nachgewiesen wird.
- umfassende Kenntnisse im Öffentlichen Recht,
insbesondere im allgemeinen Verwaltungsrecht
und im Verwaltungsprozessrecht (vorausgesetzt)
- Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich
Beamtenrecht, Schulrecht,
Personalvertretungsrecht, Disziplinarrecht sowie
im Arbeits- und Tarifrecht, die idealerweise
sowohl durch Studium und Referendariat als auch
erste Berufserfahrung nachgewiesen werden
(wünschenswert)
Fachliche und überfachliche Kompetenzen, die als besonders relevant angesehen werden:
- ausgeprägte Entscheidungsfähigkeit,
Durchsetzungs- und Überzeugungsvermögen –
auch in Konfliktsituationen unter Berücksichtigung
der möglichen Auswirkungen von Entscheidungen
- hohes Verantwortungsbewusstsein und
überdurchschnittliche Leistungsbereitschaft
- sehr hohe Belastbarkeit und Flexibilität
- Teamfähigkeit (u.a. berufsgruppenübergreifende
Zusammenarbeit) und Kooperationsfähigkeit
- ausgeprägte Planungs- und
Organisationskompetenz sowie hohes Maß an
Problemlösungskompetenz
- sehr gutes Kommunikationsverhalten, Beratungs-
und Verhandlungsgeschick
- gute mündliche und schriftliche Argumentations-
und Ausdruckfähigkeit
- überzeugendes und sicheres Auftreten
- Genderkompetenz, im besonderen Maße im
Bereich geschlechtergerechte und
gendersensibler Sprache
- Bereitschaft zur Übernahme landesweiter
Aufgaben