Für den Fachdienst Wohnen des Landesbildungszentrums für Hörgeschädigte (LBZH) Hildesheim ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein nach Entgeltgruppe S 8b TV-L bewerteter Arbeitsplatz für eine/ einen
staatlich anerkannte/n Erzieher/in (m/w/d)
im Internat neu zu besetzen.
Die Beschäftigung erfolgt im Rahmen einer unbefristeten Einstellung und einer regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden.
Als Qualifikation wird eine abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Erzieher/in, Heilerziehungspfleger/in oder Heilerzieher/in mit staatlicher Anerkennung gefordert. Die Eingruppierung erfolgt nach der Entgeltgruppe S 8b des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Die Arbeitszeit verteilt sich auf Grundlage eines im Team abgestimmten Dienstplans auf die Nachmittage und Abende (Dienste bis 22:00 Uhr). Die Ableistung von Sonntags- und Spätdiensten sowie die Übernahme von regelmäßigen Rufbereitschaften an Wochenenden werden erwartet.
Das Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Hildesheim ist eine soziale Einrichtung in der Trägerschaft des Landes mit Schulen im Sinne des Nds. Schulgesetzes (NSchG).
Die Einrichtung nimmt Aufgaben der Bildung, der Frühförderung sowie der Erziehung und der Betreuung von Kindern sowie Schülerinnen und Schülern mit Hörschädigungen und den daraus resultierenden Kommunikationsbeeinträchtigungen sowie die Beratung der Eltern wahr und ist überregionales Förderzentrum i. S. d. NSchG.
Die Wohnangebote im LBZH Hildesheim ermöglichen den jungen Menschen die Teilhabe an Bildung und am Arbeitsleben. Außerdem lernen die jungen Menschen Eigenverantwortung, Selbstbestimmung und Selbständigkeit.
Ihre Aufgaben:
Mit dem Arbeitsplatz sind im Wesentlichen die Wahrnehmung folgender Aufgaben verbunden:
- Betreuung der in den Wohngruppen untergebrachten hörgeschädigten jungen Menschen
- Planung, Gestaltung und Durchführung von pädagogischen Angeboten
- Beobachtung, Analyse und Reflexion des individuellen Verhaltens, der Kompetenzen und es Entwicklungsstandes der Bewohnenden
- Anleitung der Bewohnenden zur selbständigen Lebensführung
- Aufsichtspflicht gegenüber minderjährigen Bewohnenden
- Anleitung der Bewohnenden zu einer üblichen Tagesroutine
- Intervention bei Krisen der Bewohnenden
- Zusammenarbeit und Austausch mit anderen Fachdiensten und externen Stellen
- Mitwirkung bei Interdisziplinären Fallbesprechungen
- Dokumentation
Anforderungen:
Für die erfolgreiche Wahrnehmung der Aufgaben sind folgende fachliche Kompetenzen von Vorteil:
- Erfahrungen in der Betreuung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen
- Kenntnisse über die Lebenswirklichkeiten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen
- Kenntnisse nachhaltiger (Freizeit-)Pädagogik
die Bereitschaft, sich entsprechende Kenntnisse der Deutschen Gebärdensprache (DGS) anzueignen -
Darüber hinaus sind bei der Aufgabenwahrnehmung folgende persönliche Kompetenzen wünschenswert:
- Eigeninitiative, Selbständigkeit, Engagement
- Ein hohes Maß an Kommunikations- und Teamfähigkeit
- Kreativität
- Kritik- und Konfliktfähigkeit und Durchsetzungsvermögen
Wir bieten:
- interessante und vielseitige Aufgaben, verantwortungsvolle Tätigkeiten mit großem Potential für die Umsetzung eigener Ideen und Förderprogramme
- die Möglichkeit, die pädagogische Arbeit aktiv mitzugestalten
- selbständiges Arbeiten in einem leistungsstarken Team
- eine strukturierte und umfassende Einarbeitung
- Heimerziehungs- und Schichtzulage
- Zeitzuschläge für Sonntagsarbeit
- Zusatzurlaub für Schichtarbeit
- Vergütung von Rufbereitschaften
- Angebot von Gebärdenkursen während der Dienstzeit
- (hausinterne) Fortbildungsmöglichkeiten und Supervision
- Sozialleistungen wie z. B. vermögenswirksame Leistungen
- 30 Tage Erholungsurlaub pro Jahr
- für Tarifbeschäftigte eine jährliche Jahressonderzahlung in Abhängigkeit der Eingruppierung und die im öffentlichen Dienst übliche Zusatzversorgung
Der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten sieht sich das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb Bewerbungen von Bewerberinnen und Bewerbern mit Behinderungen. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen bevorzugt berücksich