Richter / Richterin bei Oberlandesgericht Düsseldorf
Richter / Richterin (m/w/d) bei Oberlandesgericht Düsseldorf
- Als Richterin / Richter entscheiden Sie nicht nur über den Ausgang eines Verfahrens, sondern über die Schicksale von Menschen. Im Namen des Volkes sprechen Sie Recht und bleiben dabei objektiv und unvoreingenommen. So sorgen Sie maßgeblich für die Aufrechterhaltung des Rechtsfriedens.
- Bei Ihrer täglichen Arbeit sind Sie unabhängig, nur dem Gesetz verpflichtet und unterliegen keinen Weisungen; Sie arbeiten interessen- und mandatsunabhängig.
Sie prüfen Sachverhalte aus den unterschiedlichsten Lebensbereichen, lösen Konflikte und treffen sachgerechte Entscheidungen. Dabei wirken Sie vermittelnd auf die Beteiligten einer Auseinandersetzung ein und unterbreiten Vorschläge für eine einvernehmliche Lösung.
- Volljuristin / Volljurist mit vorzugsweise – aber nicht zwingend – Prädikatsexamen in der zweiten juristischen Staatsprüfung (mind. 7,76 Punkte im 2. Staatsexamen)
Für Ihre Ernennung zur Richterin / zum Richter müssen Sie außerdem noch die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes
- Absolute Bereitschaft, für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten
- Zum Zeitpunkt der Einstellung regelmäßig noch nicht 42 Jahre alt
Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht
- Sie werden zunächst in ein Richterverhältnis auf Probe berufen und arbeiten in der ordentlichen Gerichtsbarkeit innerhalb eines bestimmten Landgerichtsbezirks. Nach der Probezeit, die in der Regel drei Jahre dauert, erfolgt Ihre Ernennung zur Richterin / zum Richter auf Lebenszeit.
- Ihr Berufseinstieg erfolgt in der Besoldungsgruppe R 1 der Landesbesoldungsordnung R zum Landesbesoldungsgesetz. Als Richterin / Richter unterliegen Sie nicht der gesetzlichen Sozialversicherung, sondern genießen stattdessen die Vorzüge der Beamtenversorgung und der Beihilfeberechtigung.
- Ihnen stehen vielfältige Einsatz und Entwicklungsmöglichkeiten offen, z. B. Beförderungen zur Vorsitzenden Richterin / zum Vorsitzenden Richter am Landgericht oder etwa zur Direktorin / zum Direktor eines Amtsgerichts.
- Ebenso haben Sie die Möglichkeit, an oberste Bundesgerichte und Ministerien abgeordnet oder an europäische und internationale Institutionen zugewiesen zu werden.
Übernehmen Sie auf Wunsch auch gerne Aufgaben in der Aus- und Fortbildung, z. B. als Dozentin / Dozent in der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen.
Bei der Justiz.NRW arbeiten rund 44.000 Menschen bei 204 Gerichten, 19 Staatsanwaltschaften und drei Generalstaatsanwaltschaften, 36 Justizvollzugseinrichtungen, fünf Jugendarrestanstalten und 19 Dienststellen des ambulanten Sozialen Dienstes gemeinsam für ein Ziel: Ein gerechtes Miteinander in der Gesellschaft. In ganz unterschiedlichen Berufsfeldern kann sich hier jeder auf seinen eigenen Karriereweg machen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren dabei von unterschiedlichen Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung, einer guten Work-Life-Balance, sicheren Arbeitsplätzen und der Möglichkeit der Verbeamtung.
Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.
Ihrer Bewerbung fügen Sie bitte die folgenden Unterlagen bei:
- Motivationsschreiben (maximal 1 Seite)
- Ablichtung Ihrer Zeugnisse der ersten und zweiten jur. Staatsprüfung
- Ablichtung der Bescheinigung Ihrer Einzelnoten in der 2. jur. Staatsprüfung (sofern vorhanden)
- handschriftlicher, ausformulierter und unterschriebener Lebenslauf
- ausgefüllte Einverständniserklärung zur Datenspeicherung